Betreff
Einziehung einer Wegefläche im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0098
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Straße „Am Storchennest“ verläuft in nordsüdlicher Richtung zwischen der Kuhstraße und der Hemker Straße.

Die für die Einziehung vorgesehene Fläche wird in der Anlage kenntlich gemacht, sie befindet sich im westlichen Bereich der Straßenfläche. Die Größe beträgt 322m².

 

Die Straße Am Storchennest wurde durch Ratsbeschluss vom 21.09.1993 als Fußgängerbereich mit Fahrrecht zugunsten der Anlieger gewidmet, und eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche unter der Nr. 223.

 

Das Wegeflurstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ – 4. Änderung, in Kraft getreten am 15.06.2021, und ist zukünftig nicht mehr als Verkehrsfläche vorgesehen. Das macht das Einziehungsverfahren notwendig. Nur ein Anlieger ist von der Einziehung unmittelbar betroffen, und hat im Vorverfahren um zeitnahe Entwidmung der Fläche gebeten, da er diese käuflich erwerben möchte.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 21-26/0035 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 13.12.2021 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenfläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 13.03.2022 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das zur Straßenfläche „Am Storchennest“ gehörende Wegeflurstück 895/1 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen. Der beigefügte Planausschnitt ist Bestandteil des Beschlusses.