- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Bezugsvorlage WP 11-16/0840
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ beschlossen (siehe Bezugsvorlage WP 16-21/0840).
Hintergrund für das Bauleitplanverfahren ist die Schaffung von Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Kalkriese. Freie Grundstücke gibt es zurzeit nicht, so dass dem Bedarf bzw. der Nachfrage von bauwilligen Familien an Wohnbaugrundstücken nicht nachgekommen werden kann.
Aufgrund der
vorgenannten Situation ergibt sich daher bauleitplanerischer Handlungsbedarf,
weitere Wohnbauflächen für die Entwicklung des Ortsteils Kalkriese auszuweisen.
In Kalkriese soll dabei lediglich der Eigenbedarf des Ortsteils für Wohngrundstücke
gedeckt werden. Auf der Fläche von ca. 0,6 Hektar können ca. 6 zusätzliche
Wohneinheiten entstehen. Die
Erweiterung fügt sich dabei an den vorhandenen Siedlungsbereich Kalkrieses an.
Dieser wird sinnvoll und maßvoll ergänzt.
Die neue Wohnbebauung
soll in Richtung Osten – zur freien Landschaft hin - von einem 10m breiten Grünstreifen (öffentliche
Grünfläche) eingefasst werden. In
Abweichung zum Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung ist der Grünzug von 5m auf
10m verbreitert worden. Hierdurch wird ein größerer Abstand der Kronenbereiche
der Bäume sowohl zur Bebauung als auch zur landwirtschaftlichen Fläche hin
erreicht.
Im Zeitraum vom 21.06.2021 bis einschl.
21.07.2021 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, zur einer Stellungnahme
aufgefordert. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung und Einarbeitung der Anregungen und Hinweise erfolgt
nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Für das Aufstellungsverfahren wurde nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung und
spezieller Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt, um die voraussichtlich
erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht als
gesonderter Teil der Begründung zu beschreiben und bewerten. Im Zuge der Umweltprüfung wurde ein
ökologisches Defizit von 1455 WE errechnet. Dieses Defizit wird über das
städtische Wegerandstreifenprojekt komplett im Ersatzflächenpool
„Wegerandstreifenprojekt Engter“ ausgeglichen. Der Umweltbericht, der Artenschutzbeitrag und die faunistische
Potenzialabschätzung sind als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 176 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ einschl. Begründung
und dazugehörigen Umweltbericht entsprechend des Beschlussvorschlages zu
beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.