Betreff
42. Änderung des Flächennutzungsplans - Ortsteil Kalkriese
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Bezugsvorlage WP 11-16/0841
Vorlage
WP 21-26/0094
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Kalkriese, beschlossen. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche östlich der Straße „Zu den Dieven“.

Hintergrund für das Bauleitplanverfahren ist die Schaffung von Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Kalkriese. Freie Grundstücke gibt es zurzeit nicht, so dass dem Bedarf bzw. der Nachfrage von bauwilligen Familien an Wohnbaugrundstücken nicht nachgekommen werden kann.

Aufgrund der vorgenannten Situation ergibt sich daher bauleitplanerischer Handlungsbedarf, weitere Wohnbauflächen für die Entwicklung des Ortsteils Kalkriese auszuweisen. In Kalkriese soll dabei lediglich der Eigenbedarf des Ortsteils für Wohngrundstücke gedeckt werden. Auf der Fläche von ca. 0,6 Hektar können ca. 6 zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Die Erweiterung fügt sich dabei an den vorhandenen Siedlungsbereich Kalkrieses an. Dieser wird sinnvoll und maßvoll ergänzt. 

 

Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Baurecht besteht für diese Fläche aktuell nicht. Mit der Planungsabsicht, die Fläche wohnbaulich zu entwickeln, wird eine zukünftige Darstellung als Wohnbaufläche (W) für den Geltungsbereich angestrebt. Diese vorbereitende Bauleitplanung wird dann im parallel zur FNP- Änderung aufgestellten Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ detailliert ausgearbeitet.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 21.07.2021 durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und nach Abwägung in die Planung eingearbeitet.

 

Für das Aufstellungsverfahren wurde nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung und spezieller Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt, um die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu beschreiben und bewerten. Im Zuge der Umweltprüfung wurde ein ökologisches Defizit von 1455 WE errechnet. Dieses Defizit wird über das städtische Wegerandstreifenprojekt komplett im Ersatzflächenpool „Wegerandstreifenprojekt Engter“ ausgeglichen. Der Geltungsbereich der 42. Änderung des FNP und des BBP Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ sind identisch. Daher werden der Umweltbericht, der Artenschutzbeitrag und die faunistische Potenzialabschätzung aufgrund der größeren Detailschärfe auf Ebene des Bebauungsplanes als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 176 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes – OT Kalkriese, einschl. Begründung mit Umweltbericht entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

 



 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.