Betreff
6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
WP 21-26/0089
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Auf Basis der Gebührenkalkulation 2010 und den letzten Kalkulationsfortschreibungen werden die Straßenreinigungsgebühren seit 2020 mit folgenden Gebührensätzen jährlich je Meter Straßenfront erhoben:

 

Reinigungsklasse I

Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                          0,69 €

 

Reinigungsklasse II (Fußgängerzone)

Sommerreinigung einschl. Winterdienst                                                                  12,10 €

 

Reinigungsklasse III

Winterdienst                                                                                                                         0,24 €

 

 

Das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die Straßenreinigung zählt, Benutzungsgebühren erhoben werden, deren Gesamtaufkommen die Kosten der Einrichtung decken soll. Nach Ablauf des gewählten Kalkulationszeitraumes sind die tatsächlichen Kosten den kalkulierten Kosten gegenüberzustellen und etwaige Kostenunterdeckungen bzw. Kostenüberdeckungen im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

 

Dieser gesetzlichen Vorgabe wird nunmehr dahingehend Rechnung getragen, dass die tatsächlichen Kosten in Form von Betriebsrechnungen der Jahre 2019 bis 2021 den bisher kalkulierten Kosten gegenübergestellt und eine entsprechende Über- bzw. Unterdeckung ermittelt wurde. Ebenso wurde auf Basis der Betriebsergebnisse die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2021 fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Gebührenkalkulation stellt sich bei den Reinigungsklassen im Einzelnen wie folgt dar:

 

 

Reinigungsklasse I: Straßenreinigung

Bei der klassischen Straßenreinigung waren die geringsten Schwankungen zu erwarten. Dennoch wurde für den neuen Kalkulationszeitraum eine Erhöhung der Reinigungsgebühr von über 20 Prozent bisher ermittelt. Eine Veränderung in der Länge der Kehrstrecke, insbesondere aber Preissteigerungen seitens des Reinigungsunternehmens und erheblich gestiegene Deponiegebühren können hier als Gründe der Gebührenerhöhung genannt werden. Da die hierdurch entstandenen Unterdeckungen der Jahre 2019 bis 2021 im neuen Kalkulationszeitraum auszugleichen sind, ist die Reinigungsgebühr von bisher 0,69 € um 0,18 € erhöht und somit im Ergebnis mit 0,87 € angesetzt worden.

 

 

Reinigungsklasse II: Fußgängerzone mit Winterreinigung

Hier handelt es sich um eine Mischkalkulation. Bei der Sommer- als auch der Winterreinigung wurde dem Gutachten 2019 in Form von gestiegenen Stundensätzen für die Arbeitsstunden und der Fahrzeuge Rechnung getragen. Ebenso musste der Defizitbetrag der letzten Kalkulationsperiode von 1.710,40 € pro Jahr ausgeglichen werden, was letztendlich zu einem Kalkulationsergebnis von 12,11 € für die Sommerreinigung und 0,17 € für den Winterdienst führte. In der Summe beträgt die neue Reinigungsgebühr somit 12,28 € und weist damit eine Erhöhung von 0,18 € gegenüber der bisherigen Gebühr auf.

 

 

Reinigungsklasse III: Winterdienst

Eingangs ist zu bemerken, dass sich durch erhebliche Unterschiede beim Witterungsverlauf der einzelnen Jahre in deutlicher Weise gezeigt hat, dass es mehr als schwierig ist, eine verlässliche Gebührenkalkulation für den Winterdienst zu erstellen. Hier sei der sehr milde Winter 2020 im Gegensatz zum abrupten Wintereinbruch 2021 beispielhaft zu nennen. Die aktuellen Stundensätze für Arbeits- und Bereitschaftsstunden wurden hier ebenfalls aktualisiert. Unter Berücksichtigung aller Faktoren konnte eine Reinigungsgebühr von 0,23 € ermittelt werden, die sogar 0,01 € unter dem Wert der vorherigen Kalkulationsperiode liegt.

 

 

Bei Gegenüberstellung der bisherigen Straßenreinigungsgebühren zu den für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 neu ermittelten Gebühren stellen sich diese im Einzelnen wie folgt dar:

 

 

-       Reinigungsklasse I

alt:      Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                              0,69 €

neu:   Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                              0,87 €

 

 

-       Reinigungsklasse II (Fußgängerzone)

alt:      Sommerreinigung einschl. Winterdienst (in Höhe von 0,19 €)                            12,10 €

neu:   Sommerreinigung einschl. Winterdienst (in Höhe von 0,17 €)                            12,28 €

 

 

-       Reinigungsklasse III

alt:      Winterdienst                                                                                                                              0,24 €

neu:   Winterdienst                                                                                                                              0,23 €

 

 

Seit Bestehen der neuen Gebührenkalkulation und Einführung neuer Reinigungsklassen im Jahr 2010 und dem Vorliegen der Betriebsergebnisse für die Jahre 2010 bis 2021 kann mittlerweile zusammenfassend gesagt werden, dass sich die kalkulierten Werte und das tatsächliche Ergebnis bei den Gebühren über die Jahre immer mehr angenähert haben.

Die Erfahrungswerte weiterer Kalkulationszeiträume werden in der Summe in den nächsten Jahren zu noch aussagekräftigeren und zielorientierteren Kalkulationsergebnissen führen, so dass sich die Schwankungsbreite der jeweiligen Reinigungsgebühr im Rahmen des Vorhersehbaren langfristig weiter reduzieren lässt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die 6. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Stadt Bramsche (Straßenreinigungsgebührensatzung) auf der Grundlage des neuen Kalkulationsergebnisses zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Stadt Bramsche (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.