Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Besetzung der
Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates festzustellen.
Nach § 13 der Geschäftsordnung bildet der Rat
gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG und § 13 Abs. 2 AGKJHG einen
Ausschuss für Schule und Jugend, bestehend aus 11 Ratsfrauen oder Ratsherren.
Soweit der Ausschuss Aufgaben des Schulausschusses nach § 110 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wahrnimmt, treten je ein
stimmberechtigter Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler der in Trägerschaft
der Stadt Bramsche stehenden Schulen hinzu. Die Vertreter der Schulen werden
nach den Vorschriften des NSchG in Verbindung mit der Verordnung über das
Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse berufen.
In der konstituierenden Sitzung des
Stadtelternrates wurde folgende Vertreterin
der Erziehungsberechtigten
benannt:
Vorschlag für das Mitglied im Ausschuss f.
Schule und Jugend |
Frau Daniela Görtemöller Brahmsstr. 1 49565 Bramsche |
Ersatzmitglied |
Christine Neumann Johannesstr. 1 49565 Bramsche |
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst über die Besetzung des Vertreters der Erziehungsberechtigten für den Ausschuss für Schule und Jugend gem.
§ 71 Abs. 5 NKomVG den Feststellungsbeschluss.
Vertreterin der Erziehungsberechtigten wird Frau Daniela Görtemöller. Im Übrigen
bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.