Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen; hier: Ausschuss für Schule und Jugend
Vorlage
WP 21-26/0083
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Besetzung der Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates festzustellen.

 

Nach § 13 der Geschäftsordnung bildet der Rat gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG und § 13 Abs. 2 AGKJHG einen Ausschuss für Schule und Jugend, bestehend aus 11 Ratsfrauen oder Ratsherren. Soweit der Ausschuss Aufgaben des Schulausschusses nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wahrnimmt, treten je ein stimmberechtigter Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler der in Trägerschaft der Stadt Bramsche stehenden Schulen hinzu. Die Vertreter der Schulen werden nach den Vorschriften des NSchG in Verbindung mit der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse berufen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Stadtelternrates wurde folgende Vertreterin der Erziehungsberechtigten benannt:

 

 

Vorschlag für das Mitglied im Ausschuss f. Schule und Jugend

 

Frau Daniela Görtemöller

Brahmsstr. 1

49565 Bramsche

 

Ersatzmitglied

Christine Neumann

Johannesstr. 1

49565 Bramsche

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat fasst über die Besetzung des Vertreters der Erziehungsberechtigten für den Ausschuss für Schule und Jugend gem. § 71 Abs. 5 NKomVG den Feststellungsbeschluss.

 

Vertreterin der Erziehungsberechtigten wird Frau Daniela Görtemöller. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.