Sachverhalt /
Begründung:
Der Stellenplan 2022 für die Beamtinnen und
Beamten (Teil A) weist mit 5,0 Planstellen drei Vollzeitstellen weniger
aus als im Jahr zuvor (8,0 Planstellen im Jahr 2021).
Die Planstelle der
Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Baudirektor) wurde auf Beschluss des
Verwaltungsausschusses vom 14.10.2021 für die Dauer von zwei Jahren vom
01.01.2022 bis zum 31.12.2023 im Rahmen der Führung auf Probe mit einem
Tarifbeschäftigten besetzt. Daher wird
im Stellenplan 2022 keine Beamtenstelle A 16 benötigt.
Die Stelle des
Fachbereichsleiters 3 (Besoldungsgruppe A 13) wurde nach der Pensionierung des
Stelleninhabers mit einem Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt.
Daher kann die Planstelle A 13 aus dem
Stellenplan Teil A gestrichen werden.
Weiterhin wurde
eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 10 wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des
Monats Juni 2021 in den Ruhestand versetzt. Auch diese Stelle kann aus dem Teil
A entfallen.
Weitere
Veränderungen sieht der Stellenplan 2022 für die Beamtinnen und Beamten nicht
vor.
Die Stellenanteile im Stellenplan 2022 der
Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD (Teil B) sind um 4,21 Vollzeitstellen
von 130,62 auf 134,83 Stellen gestiegen.
Neu aufgenommen in
den Stellenplan Teil B wurden eine EG 15-Stelle (Baudirektor) und eine EG
13-Stelle (Fachbereichsleiter 3).
Des Weiteren wurde
eine Stelle der Entgeltgruppe 9a TVöD im Fachbereich 4 für den Baukontrolleur
eingerichet.
Ein Anteil von 0,92
Stellen entfällt auf die Schulen. Hier schlägt sich vor allem nieder, dass
jetzt sowohl die Honigmoor-Schule Epe als auch die Bühner-Bach-Schule Achmer
ein Ganztagsangebot vorhalten. Dementsprechend wurden die Stunden der
Schulsekretärinnen angepasst und entsprechende Stellen für Küchenkräfte
eingerichtet. Auch für die Meyerhofschule wurde eine Stelle für eine
Küchenkraft mit 14 Wochenstunden vorgesehen, da die Möglichkeit geschaffen
werden soll die Kinder vor Ort zu verpflegen. Vorwiegend sind die Entgeltgruppen
1 (Küchenkräfte) und 6 (Schreibkräfte Sekretariat) betroffen. Die
Arbeitgeberkosten für die 0,92 Stellen belaufen sich auf insgesamt rund
35.000,00 Euro jährlich.
Eine weitere
Ausweitung von 0,41 Stellen ergibt sich durch die Notwendigkeit der Vollzeitbeschäftigung
der Leitung des Tuchmacher Museums Bramsche (derzeit 32 Wochenstunden) und
ihrer Stellvertreterin, zugleich wissenschaftliche Mitarbeiterin (derzeit 30
Wochenstunden).
Durch die
Konzeption und Umsetzung neuer Veranstaltungsformate (Tuchmarkt, Schafstag,
Färbertage, Kornmühlenkonzerte etc.) sowie durch die Erarbeitung und Umsetzung
der im Zuge der Museumsregistrierung erforderlichen Konzepte sind die Aufgaben
in den letzten Jahren noch umfangreicher geworden. Schon bisher konnten diese Aufgaben
nur unter Inkaufnahme erheblicher Mehrstunden wahrgenommen werden. Das TMB
bietet ein überregional anerkanntes und umfangreiches Angebot an Ausstellungen,
Veranstaltungen und Vermittlungsangeboten an, welches von unabhängiger Seite
mehrfach bestätigt wurde. Die Mehrkosten der Stadt Bramsche für die
Stundenerhöhungen betragen (ohne Berücksichtigung schon bisher angefallener
Mehrstundenvergütungen) für die Leitungsstelle rund 18.000,00 Euro und für die
Stelle der stellv. Leitung rund 21.000,00 Euro jährlich.
Die Personalreserve
hat sich um 0,5 Stellen auf 3,0 erhöht.
Zwar reduzierte
sich die Personalreserve durch Kündigung und Ruhestand um 1,5 Stellen,
allerdings wurden auch zwei Vollbeschäftigte der Personalreserve neu
zugeordnet.
Es handelt sich um
einen schwerbehinderten Mitarbeiter des Betriebshofes und um eine
Sachbearbeiterin des Fachbereichs 3. Beide können aufgrund einer
Leistungsminderung ihre ursprünglichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, werden
aber trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten für zusätzliche Tätigkeiten
eingesetzt, da eine vorzeitige Verrentung nicht möglich ist.
Die Aufgaben im
Fachbereich 3 wurden zwei Kolleginnen des Fachbereichs 3 übertragen, die einen
Rechtsanspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung nach einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
haben. Die Vollbeschäftigung der Mitarbeiterinnen führt zu einer Erhöhung des
Stellenanteils im FB 3 um 0,69.
Im Gegenzug konnte
eine halbe Stelle im Fachbereich 2 eingespart werden – bedingt durch die
Kündigung des Mitarbeiters, der mit 0,5 Stellenanteilen je dem FB 2 und der
Personalreserve zugeordnet war. Entfallen ist ebenfalls eine Vollzeitstelle,
die der Kommunalen Arbeitsvermittlung zugeteilt war.
Weitere minimale
Veränderungen einzelner Stellen konnten hausintern ausgeglichen werden.
Im Saldo wird der
Stellenplan 2022 (Teil A und Teil B) insgesamt um 1,21 Stellen ausgeweitet.
Dem Personalrat und
der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenverteilungsplan im Rahmen
ihrer Beteiligungsrechte zugeleitet.
Anlagenverzeichnis:
Teil
A - Beamte 2022
Teil B - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2022
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne
2022 (Teil A und Teil B) werden als Bestandteil des Haushaltsplanes 2022 wie in
der Anlage dargestellt beschlossen.