Sachverhalt / Begründung:
Hiernach
beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2022 -2.785.900 €.
Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2022 nach § 110 Abs.
5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren
(rd. 26 Mio. €) vorhanden sind.
Der
Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit 52.262.200 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
52.747.800 € ab.
Der
Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -485.600
€. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2022 reichen somit nicht aus,
um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für
die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2022 in Höhe von 2.420.800
€ stehen demnach planmäßig nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. Der
Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren,
soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.
Die
Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 3.024.400 € und die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 8.689.300 € veranschlagt.
Die
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 5.664.900 € und
die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.420.800 €. Die
planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft
sich demnach auf 3.244.100 €.
Zur
Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2022 von insgesamt rd. 8.689.300 € wird
somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 5.664.900 € erforderlich.
Die
Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350
v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015
unverändert.
Alle
wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und erläutert.
Die
Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw.
Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2022 ergeben haben,
werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.
Der
Haushaltsplan –Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter
der Rubrik „Politik und Verwaltung“, „Rat und Politik“, „Finanzen“ als
pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt einsehbar. Zusätzlich wird der
Entwurf mit allen Veränderungslisten auch als pdf-Datei als Anhang zu dieser
Vorlage gespeichert.
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das
Haushaltsjahr 2022. Die fortgeschriebene Finanzplanung für den
Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage
„Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste
beschlossen.