Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 71 Abs. 5
NKomVG ist die Besetzung der Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates
festzustellen.
Nach § 13 der
Geschäftsordnung bildet der Rat gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG
und § 13 Abs. 2 AGKJHG einen Ausschuss für Schule und Jugend, bestehend aus 11
Ratsfrauen oder Ratsherren. Soweit der Ausschuss Aufgaben des Schulausschusses
nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wahrnimmt, treten je ein
stimmberechtigter Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler der in
Trägerschaft der Stadt Bramsche stehenden Schulen hinzu. Die Vertreter der
Schulen werden nach den Vorschriften des NSchG in Verbindung mit der Verordnung
über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse berufen.
Die Schülersprecherinnen
und Schülersprecher der Hauptschule und der Realschule haben sich wie folgt für
den Vertreter der Schüler geeinigt:
Vorschlag für das
Mitglied im Ausschuss f. Schule und Jugend |
Kathrin Remche (Realschule) |
Ersatzmitglied |
Finn Grimme (Hauptschule) |
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst über
die Besetzung des Schülervertreters für den Ausschuss für Schule und Jugend
gem. § 71 Abs. 5 NKomVG den Feststellungsbeschluss.
Schülervertreterin
wird Kathrin Remche, Realschule Bramsche. Im Übrigen bleibt die Besetzung des
Ausschusses unverändert.