Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Lappenstuhl
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0861
Vorlage
WP 21-26/0068
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Lappenstuhl beschlossen. Ziel der Änderung ist die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im Bereich Spechtstraße, Kanalstraße und Rosengartenweg. Es handelt sich um eine sinnvolle und maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereichs im Ortsteil Lappenstuhl, um dem Bedarf an zusätzlichen Baugrundstücken nachzukommen.

 

Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind die innenliegenden Gartenbereiche an der Spechtstraße und am Rosengartenweg in einer Größe von rd. 14.700 m², die im rechtwirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind und zum Außenbereich gem. § 35 BauGB gehören. Baurecht besteht für diese Flächen aktuell nicht. Mit der Planungsabsicht, die gesamte Fläche wohnbaulich zu entwickeln, wird eine zukünftige Darstellung als Wohnbaufläche für den Geltungsbereich angestrebt. Diese vorbereitende Bauleitplanung wird dann im Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ vertiefend und detailliert ausgearbeitet (s. Vorlage WP 21-26/0069).

 

Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich um den Teilbereich des Flurstücks 167/2, Flur 3, Gemarkung Schleptrup reduziert, da für diesen Bereich auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Änderungsbedarf besteht.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 21.07.2021 durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und nach Abwägung in die Planung eingearbeitet.

 

Bei der Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen und die Vorschriften des § 1a BauGB anzuwenden. Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Eine artenschutzrechtliche Prüfung (sAP) im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist Bestandteil der Umweltprüfung.

 

Der dazugehörige Umweltbericht, der Artenschutzbeitrag, die faunistische Potenzialabschätzung sowie die schalltechnische Beurteilung sind aufgrund der größeren Detailschärfe auf Ebene des Bebauungsplanes der Vorlage WP 21-26/0069 zum Bebauungsplan Nr. 170 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes – OT Lappenstuhl, einschl. Begründung mit Umweltbericht entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Der Geltungsbereich wird um den Teilbereich des Flurstücks 167/2, Flur 3, Gemarkung Schleptrup reduziert.

 

7.       Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 44. Änderung aufgehoben werden.