Betreff
Offenes Ganztagsschulangebot der Grundschule Bühner-Bach-Schule Achmer
Vorlage
WP 21-26/0067
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag der Grundschule Bühner-Bach-Schule Achmer zur Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes an dieser Schule ab dem Schuljahr 2022/23 zu.

 

Der Antrag wird – auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule – nach Ziff. 2.4 bis 2.7 des Ganztagsschulerlasses (Offene Ganztagsschule) gestellt.

 

Über die Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel zur ergänzenden Finanzierung des Ganztagsangebotes wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022 entschieden.

 

 

Sachverhalt / Begründung:

Die Grundschule Bühner-Bach-Schule Achmer hat bei der Stadt Bramsche den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ab dem Schuljahr 2022/23 eingereicht.

 

Zum Verfahren:

 

Gesetzliche Grundlage für die Ganztagsbeschulung ist § 23 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) „Ganztagsschule, Halbtagsschule“ in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“.

 

Danach können Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

 

Die Anträge zum Schuljahr 2022/23 müssen spätestens bis zum 01.12.2021 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück eingehen. Der Antrag der Bühner-Bach-Schule Achmer wurde - vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien - fristgerecht an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück weitergeleitet.

 

Zum Antrag der Bühner-Bach-Schule Achmer:

 

Im Schuljahr 2021/22 besuchen 71 Kinder die Bühner-Bach-Schule Achmer. Derzeit nehmen bis zu 25 Schülerinnen und Schüler an fünf Wochentagen an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung durch Tagespflegekräfte teil.

 

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl für das geplante Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2022/23 wird von Montag bis Donnerstag 34 bis 38 Schülerinnen und Schüler und am Freitag 12 Schülerinnen und Schüler betragen. Geplant ist eine offene Ganztagsschule im 5-Tage-Betrieb: montags bis donnerstags in der Zeit von 12:45 Uhr bis 15:35 Uhr und freitags in der Zeit von 12:45 Uhr bis 14:45 Uhr.

Das Ganztagsangebot wird von Lehrern und drei pädagogischen Mitarbeiterinnen, die bisher im Rahmen der Tagespflege die Nachmittagsbetreuung anbieten, vorgehalten.

Die Errichtung einer Ganztagsschule wurde in der Gesamtkonferenz der Schule unter Mitwirkung der Elternvertreter und der Elternratsvorsitzenden einstimmig beschlossen.

 

Zur Finanzierung des Ganztagsangebotes:

 

Die Stadt Bramsche befürwortet und unterstützt die Errichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Bramscher Grundschulen. Die Errichtung von Ganztagsschulen und die kostenfreie Teilnahme am Ganztag decken den zu erwartenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung und sind kommunalpolitisch wünschenswert.

 

Die Finanzierung des offenen Ganztagsangebotes wird aus den Budgets der Schulen aus Landesmitteln nach § 32 Abs. 4 NSchG geleistet, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht.

 

Es ist davon auszugehen, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht für ein Ganztagsangebot ausreichen werden, welches mit den Angeboten der bisherigen Bramscher Grundschulen vergleichbar wäre. Eine kommunale Mitfinanzierung ist daher geboten.

 

Es erfolgt daher seitens der Stadt Bramsche eine Bezuschussung des Ganztagsangebotes. Städtische Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung des Ganztagsangebotes der Bühner-Bach-Schule Achmer sind in die Haushaltsplanberatungen 2022 bereits eingeplant. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget wird im Verhältnis der jeweils am Ganztag teilnehmenden Schüler auf die Schulen aufgeteilt.

Der ursprüngliche Ansatz von 175.000 € wurde aufgrund der beabsichtigten Antragstellung der Honigmoor-Schule Epe und der Bühner-Bach-Schule Achmer bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021 auf 200.000 € erhöht. Aus schulorganisatorischen Gründen erfolgte die Antragstellung der Bühner-Bach-Schule jedoch erst zum Antragsstichtag 01.12.2021.