Betreff
2. Änderung der Friedhofssatzung für den "FriedWald Bramsche" der Stadt Bramsche vom 30.10.2003
Vorlage
WP 21-26/0065
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Friedwald GmbH ist mit dem Wunsch an die Stadt Bramsche herangetreten, die Satzung in den o.g. Punkten zu ändern, und somit auch allen anderen 74 FriedWald-Standorten in Deutschland anzupassen. Mit der angestrebten Änderung der Satzung soll den Wünschen der Interessenten und Grabnutzungsberechtigten noch besser entsprochen werden.

 

Daher soll das Angebot an Grabstätten transparenter und nachvollziehbarer gestaltet, und bei der Belegung von Bestattungsbäumen mit Grabstätten besser auf die natürlichen Gegebenheiten im einzelnen Waldbestand eingegangen werden.

 

Im Wesentlichen gestaltet sich die Änderung dahingehend, dass zukünftig statt zwischen bislang 3 Baumarten (Familienbaum, Gemeinschaftsbaum, Freundschaftsbaum) nur noch zwischen 2 Baumarten („der Baum im FriedWald“, „der Platz im FriedWald“) unterschieden wird, und die Zahl der Grabplätze an einem Baum nicht mehr auf 10 beschränkt wird, sondern je nach den örtlichen Gegebenheiten individuell entschieden werden können soll, ob auch mal mehr als 10 Plätze pro Baum freigegeben werden können, und entsprechend auf die Namenstafel mehr als 10 Namen eingraviert werden müssen.

 

Um die Schriftgröße, und damit eine Lesbarkeit weiterhin zu gewährleisten, kann in Einzelfällen die Anbringung einer größeren Namenstafel (16cm x 10cm) notwendig werden. Die Standardmaße der Namenstafeln sind bislang 6cm x 10cm, 10cm x 12cm und 12cm x 10cm. Grundsätzlich kommt aber an jeden Bestattungsbaum nur eine Namenstafel.

 

Überschlägig werden pro ha ca. 100 FriedWald-Bäume ausgewiesen, davon sind ca. 20 Bäume an denen Einzelgräber verkauft werden (nach alter Lesart „Gemeinschaftsbäume“). Je nach Standraum und Kronenausformung können einzelne dieser Bäume mit mehr als 10 Plätzen belegt werden (bis zu max. 20). Bei den waldbaulichen Strukturen im FriedWald Bramsche rechnet man mit ca. 30 % der Platzbäume, die mehr als 10 Urnen beherbergen können, so dass der Anteil der Bäume mit mehr als 10 Urnen nur ca. 6 % beträgt.

Auf der anderen Seite werden bei den Bäumen „Der Baum im FriedWald“, (ehemals „Familienbäume“) zukünftig auch welche mit weniger als 10 Grabplätzen ausgewiesen, zumal ja beim Kauf eines Baumes zwei Grabplätze erworben werden und weitere Grabplätze später optional von der nächsten Generation nachgekauft werden können. Die durchschnittliche Belegung der bisherigen Familienbäume beträgt ca. 4,5 Urnen pro Baum, so dass die bisher maximal mögliche Belegung von 100 Bäumen x 10 Urnen = 1.000 Urnen pro ha auch nach dem neuen Konzept nicht überschritten wird.

 

Die Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Ankum, gehen davon aus, dass der FriedWald-Standort Bramsche aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) nicht mehr erweitert werden kann, und tragen daher das neue Nutzungskonzept mit.

 

 

Beigefügt ist eine synoptische Gegenüberstellung des neuen und alten Satzungstextes.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vorgenannte Änderung der Satzung.

 

 


Beschlussvorschlag:

§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Verwaltung des FriedWald Bramsche obliegt der FriedWald GmbH, Im Leuschner Park 3, 64347 Griesheim (Betreiber).

 

§ 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Es werden folgende Grabarten unterschieden:

-   Der Baum im FriedWald;

-   Der Platz im FriedWald.

 

§ 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten für „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz im FriedWald“ werden von den jeweiligen Vertragspartnern erworben. Die Vertragspartner benennen die Personen, die an den Grabstellen zur Beisetzung berechtigt sind.

 

§ 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

Bei der Grabart „Der Baum im FriedWald“ werden an dem FriedWald-Baum ausschließlich Personen beigesetzt, die von den Vertragspartnern oder von durch die Vertragspartner dazu Berechtigten bestimmt wurden, beispielsweise Familienangehörige, Freunde oder Lebenspartner.

 

§ 2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

Bei der Grabart „Der Platz im FriedWald“ bestimmen die Vertragspartner nur über die Nutzung der jeweils erworbenen einzelnen Grabstätten an einem FriedWald-Baum. Weitere Grabstellen an diesem Baum können von anderen Personen erworben und genutzt werden.

 

§ 5 wird um Absatz 5 ergänzt:

Für mitgeführte Hunde gilt die ganzjährige Leinenpflicht. Hinterlassenschaften der     

Hunde sind zu entfernen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.

 

§ 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine Registriernummer (sog. Baumronde). Daneben ist noch die Anbringung maximal einer Namenstafel pro Bestattungsbaum erlaubt.

 

§ 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Aufschriften der Namenstafeln können von den Erwerbern selbst bestimmt werden, außer an Bäumen, an denen nur einzelne Plätze verkauft werden. Hier wird auf der Namenstafel nur der Name sowie der Geburts- und Sterbetag vermerkt. Aufschriften, die gegen die guten Sitten verstoßen oder farbige Bilder, sind nicht zulässig.