Sachverhalt / Begründung:
Die Friedwald GmbH ist mit
dem Wunsch an die Stadt Bramsche herangetreten, die Satzung in den o.g. Punkten
zu ändern, und somit auch allen anderen 74 FriedWald-Standorten in Deutschland
anzupassen. Mit der angestrebten Änderung der Satzung soll den Wünschen der
Interessenten und Grabnutzungsberechtigten noch besser entsprochen werden.
Daher soll das Angebot an
Grabstätten transparenter und nachvollziehbarer gestaltet, und bei der Belegung
von Bestattungsbäumen mit Grabstätten besser auf die natürlichen Gegebenheiten
im einzelnen Waldbestand eingegangen werden.
Im Wesentlichen gestaltet
sich die Änderung dahingehend, dass zukünftig statt zwischen bislang 3
Baumarten (Familienbaum, Gemeinschaftsbaum, Freundschaftsbaum) nur noch
zwischen 2 Baumarten („der Baum im FriedWald“, „der Platz im FriedWald“)
unterschieden wird, und die Zahl der Grabplätze an einem Baum nicht mehr auf 10
beschränkt wird, sondern je nach den örtlichen Gegebenheiten individuell
entschieden werden können soll, ob auch mal mehr als 10 Plätze pro Baum freigegeben
werden können, und entsprechend auf die Namenstafel mehr als 10 Namen
eingraviert werden müssen.
Um die Schriftgröße, und
damit eine Lesbarkeit weiterhin zu gewährleisten, kann in Einzelfällen die
Anbringung einer größeren Namenstafel (16cm x 10cm) notwendig werden. Die
Standardmaße der Namenstafeln sind bislang 6cm x 10cm, 10cm x 12cm und 12cm x
10cm. Grundsätzlich kommt aber an jeden Bestattungsbaum nur eine Namenstafel.
Überschlägig werden pro ha ca. 100 FriedWald-Bäume
ausgewiesen, davon sind ca. 20 Bäume an denen Einzelgräber verkauft werden
(nach alter Lesart „Gemeinschaftsbäume“). Je nach Standraum und
Kronenausformung können einzelne dieser Bäume mit mehr als 10 Plätzen belegt
werden (bis zu max. 20). Bei den waldbaulichen Strukturen im FriedWald Bramsche
rechnet man mit ca. 30 % der Platzbäume, die mehr als 10 Urnen beherbergen
können, so dass der Anteil der Bäume mit mehr als 10 Urnen nur ca. 6 % beträgt.
Auf
der anderen Seite werden bei den Bäumen „Der Baum im FriedWald“, (ehemals
„Familienbäume“) zukünftig auch welche mit weniger als 10 Grabplätzen
ausgewiesen, zumal ja beim Kauf eines Baumes zwei Grabplätze erworben werden
und weitere Grabplätze später optional von der nächsten Generation nachgekauft
werden können. Die durchschnittliche Belegung der bisherigen Familienbäume
beträgt ca. 4,5 Urnen pro Baum, so dass die bisher maximal mögliche Belegung
von 100 Bäumen x 10 Urnen = 1.000 Urnen pro ha auch nach dem neuen Konzept
nicht überschritten wird.
Die
Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Ankum, gehen davon aus, dass der
FriedWald-Standort Bramsche aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen) nicht mehr erweitert werden
kann, und tragen daher das neue Nutzungskonzept mit.
Beigefügt
ist eine synoptische Gegenüberstellung des neuen und alten Satzungstextes.
Seitens
der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vorgenannte Änderung der
Satzung.
Beschlussvorschlag:
§ 1 Absatz 2
erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung des FriedWald Bramsche
obliegt der FriedWald GmbH, Im Leuschner Park 3, 64347 Griesheim (Betreiber).
§ 2 Absatz 2
erhält folgende Fassung:
Es werden folgende Grabarten
unterschieden:
-
Der Baum im FriedWald;
-
Der Platz im FriedWald.
§
2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Nutzungsrechte an den
Grabstätten für „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz im FriedWald“ werden von
den jeweiligen Vertragspartnern erworben. Die Vertragspartner benennen die
Personen, die an den Grabstellen zur Beisetzung berechtigt sind.
§
2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Bei der Grabart „Der Baum im
FriedWald“ werden an dem FriedWald-Baum ausschließlich Personen beigesetzt, die
von den Vertragspartnern oder von durch die Vertragspartner dazu Berechtigten
bestimmt wurden, beispielsweise Familienangehörige, Freunde oder Lebenspartner.
§
2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Bei der Grabart „Der Platz
im FriedWald“ bestimmen die Vertragspartner nur über die Nutzung der jeweils
erworbenen einzelnen Grabstätten an einem FriedWald-Baum. Weitere Grabstellen
an diesem Baum können von anderen Personen erworben und genutzt werden.
§
5 wird um Absatz 5 ergänzt:
Für mitgeführte Hunde gilt die ganzjährige
Leinenpflicht. Hinterlassenschaften der
Hunde sind zu entfernen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
§ 8 Absatz
1 erhält folgende Fassung:
Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine
Registriernummer (sog. Baumronde). Daneben ist noch die Anbringung maximal
einer Namenstafel pro
Bestattungsbaum erlaubt.
§ 8 Absatz 2 erhält folgende
Fassung:
Die Aufschriften der Namenstafeln können von den Erwerbern
selbst bestimmt werden, außer an Bäumen, an denen nur einzelne Plätze verkauft
werden. Hier wird auf der Namenstafel nur der Name sowie der Geburts- und
Sterbetag vermerkt. Aufschriften, die gegen die guten Sitten verstoßen oder
farbige Bilder, sind nicht zulässig.