Sachverhalt / Begründung:
In der aktuellen
Diskussion um die Zukunft der Innenstädte (auch bereits vor Corona) spielen
attraktive öffentliche Räume mit Erlebnisangeboten und (Außen-)Gastronomie eine
wichtige Rolle. In der Befragung „Vitale Innenstädte“ 2020 erhält die Bramscher
City für ihre Gastronomie im Vergleich schlechte Noten (è vgl. die Anlage). Dieser „gastronomische
Missstand“ soll behoben werden. Im Zielkonzept des „Masterplans City-Bramsche
2025“ ist eine Arbeitsteilung geplant: Während der Kirchplatz eher für
gehobenes Verweilen und Ausgeh-Gastronomie steht, bietet der Münsterplatz vor
allem tagsüber und mittags vielfältige Angebote.
Für eine attraktive (Außen-)Gastronomie
braucht es neben geeigneten Locations gute und kreative Gastronomen. Hierauf
hat die Stadt in der Regel keinen Einfluss, wenn private Eigentümer
Gastronomieflächen vermieten und private Betreiber das falsche Konzept haben.
Der Wettbewerb richtet sich an vorhandene Gastronomen in Bramsche mit
besonderem Schwerpunkt auf die Innenstadt und in den zentralen Lagen der
Stadtteile sowie an potenzielle gastronomische
Neuansiedlungen oder Betriebsübernahmen. Ziele sind die Stärkung und
Belebung der vorhandenen Gastronomie sowie Ansiedlung und Neueröffnung
gastronomischer Betriebe. Ziel ist es explizit originelle und kreative
Maßnahmen zu fördern um hiermit eine Attraktivitätssteigerung zu erzielen.
Der Wettbewerb
„Lokalhelden“ hat daher zwei Förderbereiche:
a)
Aufwertung vorhandener (Außen-)Gastronomie: z.B.
durch Installation von Mobiliar, Einrichtungsgegenständen etc. Interessierte
Gastronomen können sich mit ihrer Maßnahme bewerben.
b)
Ansiedlung / Neueröffnung Gastronomie: Anreize
für Gastronomen für die Betriebsgründung oder -übernahme (Starthilfe), um die
Motivation zu unterstützen und privates Kapital für die notwendigen
Investitionen zu mobilisieren. Die Form des Wettbewerbs bietet zudem die
Möglichkeit, die besten Konzepte und Köpfe auszuwählen. Interessierte
Gastronomen können sich mit ihrer Geschäftsidee bzw. ihrem Konzept bewerben.
Förderfähig sind im Förderbereich a)
investive Maßnahmen wie Sonnenschirme, Mobiliar etc. und im Förderbereich b)
investive Maßnahmen in Umbau / Modernisierung von Geschäftsräumen.
Die Förderquote beträgt für beide Bereiche
60 % – in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Jury aus Vertretern
von Stadt, Stadtmarketing, Handel und lokaler Gastronomie wählt in beiden Förderbereichen
die beste/n Maßnahme/n bzw. das / die beste/n Konzept/e aus.
Die Stadt Bramsche vergibt die
Fördermittel auf der Grundlage der Empfehlung dieser Jury sowie unter
Berücksichtigung der Förderbedingungen.
Die fachliche Vorprüfung der eingereichten
Anträge erfolgt durch Mitarbeiter*innen der Stadt Bramsche, unterstützt durch
das Büro CONVENT Mensing.
Für den Wettbewerb steht ein Budget von
30.000 € zur Verfügung. Angestrebt wird sowohl die Förderung von Maßnahmen zur
Aufwertung vorhandener Gastronomie als auch eine Starthilfe für Neueröffnungen:
Beim räumlichen Geltungsbereich wird eine Aufteilung von ca. 20.000 € für die
City Bramsche und 10.000 € für die Ortsteile angestrebt.
Bei einer Förderung durch das Land
Niedersachsen von 60 % sind für die Ko-Finanzierung der Stadt Bramsche
Haushaltsmittel von 12.000 € (= 40 %) für das Jahr 2022 einzustellen.
Die detaillierten Regelungen sind der
Anlage „Richtlinie Lokalhelden“ zu entnehmen.
Der Wettbewerb soll Anfang 2022 starten,
damit im kommenden Frühjahr idealerweise neue bzw. aufgewertete
(Außen-)Gastronomie (Förderbereich a)) die Bramscher Innenstadt belebt. Die
Förderung durch das Programm „Zukunftsträume Niedersachsen“ läuft bis Ende
Dezember 2023.
Besuchsanlässe
(„Warum sind Sie heute in dieser Innenstadt?“)
Gastronomie
schneidet im Vergleich schlecht ab.
Beschlussvorschlag:
Die Auslobungsbedingungen für den Wettbewerb „Lokalhelden“ werden
beschlossen.