Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Jahr 2020
Vorlage
WP 21-26/0061
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Haushaltsjahr 2020 sind im Ergebnishaushalt 0,00 € und im investiven Finanzhaushalt insgesamt 264.754,21 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

 

Die einzelnen Maßnahmen können der angehängten Übersicht entnommen werden.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nachrichtlich:

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Diese Übertragungen innerhalb eines Budgets mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes, haben im Rechnungsjahr 2020 im Ergebnishaushalt bei 19 Anträgen insgesamt 320.918,26 € (0,6151 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes) betragen, wovon 193.915,24 € auf das Budget 1 (Zentrale Verwaltung), 11.480,81 auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 64.522,21 auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), und 51.000 auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt) entfallen.

 

Die Budgetübertragungen im investiven Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2020 bei 18 Anträgen insgesamt 358.082,82 € (4,802 % der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes) betragen, wovon 2.974,14 auf das Budget 1, 36.203,37auf das Budget 2 und 318.905,31 € auf das Budget 3 entfallen.