Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 71 Abs. 5
NKomVG ist die Besetzung der Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates
festzustellen.
Nach § 13 der
Geschäftsordnung bildet der Rat gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG und § 13 Abs. 2
AGKJHG einen Ausschuss für Schule und Jugend, bestehend aus 11 Ratsfrauen oder
Ratsherren. Soweit der Ausschuss Aufgaben
des Jugendausschusses nach § 13 Abs. 2 AGKJHG wahrnimmt, treten zwei weitere
Mitglieder mit beratender Stimme hinzu, die vom Rat auf Vorschlag der in der
Stadt Bramsche wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannt
werden.
Der Kreis der Kitaleitungen hat sich wie folgt für den/die
Vertreter/in der Kindergärten geeinigt:
Vorschlag für das beratende Mitglied |
Frau Ingrid Wessel (AWO Kreisverband für die Region Osnabrück e.V; Kita Lappenstuhl) |
Vertreterin |
Frau Christiane Große-Sextro |
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst über
die Besetzung des beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Schule und Jugend
gem. § 71 Abs. 5 NKomVG den Feststellungsbeschluss.
Vertreterin für die
Kindergärten wird Frau Ingrid Wessel. Im Übrigen bleibt die Besetzung des
Ausschusses unverändert.