Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen; hier: Ausschuss für Schule und Jugend
Vorlage
WP 21-26/0060
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Besetzung der Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates festzustellen.

 

Nach § 13 der Geschäftsordnung bildet der Rat gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG und § 13 Abs. 2 AGKJHG einen Ausschuss für Schule und Jugend, bestehend aus 11 Ratsfrauen oder Ratsherren. Soweit der Ausschuss Aufgaben des Jugendausschusses nach § 13 Abs. 2 AGKJHG wahrnimmt, treten zwei weitere Mitglieder mit beratender Stimme hinzu, die vom Rat auf Vorschlag der in der Stadt Bramsche wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannt werden.

 

Der Kreis der Kitaleitungen hat sich wie folgt für den/die Vertreter/in der Kindergärten geeinigt:

 

Vorschlag für das beratende Mitglied

Frau Ingrid Wessel (AWO Kreisverband für die Region Osnabrück e.V; Kita Lappenstuhl)

 

Vertreterin

Frau Christiane Große-Sextro

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat fasst über die Besetzung des beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Schule und Jugend gem. § 71 Abs. 5 NKomVG den Feststellungsbeschluss.

 

Vertreterin für die Kindergärten wird Frau Ingrid Wessel. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.