Betreff
Antrag des Ratsmitglieds der AfD Mark Mecklenburg
Vorlage
WP 21-26/0059
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Anlage wird der Antrag des Ratsmitglieds der AfD Mark Mecklenburg vom 15.11.2021 vorgelegt.

 

Grundsätzlich können Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied ohne Stimmrecht zu werden. Dieser Anspruch muss bei der Bildung des betreffenden Ausschusses geltend gemacht werden. Wird der Anspruch trotz der Möglichkeit dazu nicht bei der Bildung der Ausschüsse geltend gemacht, erlischt er (so ausdrücklich Thiele, NKomVG-Kommentar § 71 Rdnr. 13).

 

Herr Mecklenburg ist am 27.10.2021 von der Verwaltung schriftlich unter Mitteilung der zu bildenden Ausschüsse aufgefordert worden, entweder vor oder in der konstituierenden Ratssitzung am 04.11.2021 zu erklären, ob er von diesem Anspruch Gebrauch machen möchte. Eine entsprechende Erklärung ist daraufhin nicht erfolgt, so dass ein Anspruch auf antragsgemäße Aufnahme in den Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung nicht mehr besteht.

 

Da der Rat nach § 71 Abs. 9 Satz 1 NKomVG Ausschüsse jederzeit auflösen und neu bilden kann, steht es nunmehr im freien Ermessen des Rates, ob dem Antrag nachträglich stattgegeben werden soll.