Sachverhalt / Begründung:
Am 31.05.2018 hat der Rat der Stadt Bramsche den 3. Gleichstellungsplan
der Stadt Bramsche für die Jahre 2018 – 2020 beschlossen.
Gem. § 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ist zum
Ablauf der Geltungsdauer ein neuer Gleichstellungsplan zu erstellen.
Gleichzeitig ist gem. § 16 (2) NGG nach Ablauf der Geltungsdauer des
Gleichstellungsplanes zu ermitteln, inwieweit Unterrepräsentanz verringert und
die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert worden ist.
Anliegend wird den Ausschuss- und Ratsmitgliedern der 4. Gleichstellungsplan der Stadt Bramsche für die Jahre 2021 – 2023 vorgelegt.
Die Federführung für den Gleichstellungsplan obliegt dem Fachbereich 1.
Die Gleichstellungsbeauftragte wurde bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes beteiligt.
Dem Personalrat wurde ein Exemplar zur Mitbestimmung vorgelegt.
Der Gleichstellungsplan wir den Beschäftigten nach Beschlussfassung unverzüglich zur Kenntnis gegeben.
Da der Gleichstellungsplan als Richtlinie der Verwaltungsführung nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG anzusehen ist, obliegt die Beschlussfassung dem Rat.
Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 – 2023 wird beschlossen.
Die im
Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei
anstehenden Personalmaßnahmen (wie z.B. Besetzung von Ausbildungsplätzen,
Einstellung, Beförderung, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen) beachtet werden.