Betreff
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2021
Vorlage
WP 21-26/0046
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige Ausschreibung günstige Angebotspreise sichert. Wenn frühzeitig mit Baumaßnahmen begonnen werden soll, ist es erforderlich, schon vor Verabschiedungen des neuen Haushaltes mit den dazugehörigen Planungen, Veröffentlichungen und Ausschreibungen zu beginnen.  Aus diesem Grunde wird für die folgenden aufgeführten Baumaßnahmen die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen. Für diese Investitionen wird dann im kommenden Haushaltsplan 2022 ein Ansatz in mindestens dieser Höhe vorgesehen.

 

126012101           Neubau Feuerwehr Epe/Sögeln                                                                                                   150.000 €

126019903           Fahrzeugbudget der Feuerwehr                                                                                                  300.000 €

424061701           Sanierung Umkleiden SH Schulzentrum                                                                    250.000 €

541011801           Sanierung Nordtangente                                                                                              1.800.000 €

 

Für folgende Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2022 eine höhere Summe als ursprünglich geplant eingesetzt. Diese benötigen neben der eigentlichen Verpflichtungsermächtigung zur Deckung noch eine weitere die überplanmäßig zur Verfügung gestellt wird.

 

541021801           Neubau Schevenbrücke                                                                                                                  175.000 €

                Plus        541011513 B-Plan 58, weißer Knäppen                                                                      125.000 €

 

541011515           B-Plan 159, Stapelberger Weg                                                                                       675.000 €

                Plus        111159901 An und Verkauf Wohnbaugrundstücke                                               175.000 €

 

Für den Bereich von Fördermitteln ist es aufgrund des oft knappen Förderzeitraumes ebenfalls sinnvoll vor der Genehmigung des künftigen Haushaltsplanes beginnen zu können. Dies zeigt sich z.B. auch bei der Projektförderung „Perspektive Innenstadt“. Durch diese Förderung können Mittel in Höhe von 755.000 € (90%) eingeworben werden. Schlussgerechnet werden muss bis zum 31.03.2023. Für den Haushaltsplan 2022 ist hierfür bei der Investition 571022201 Perspektive Innenstadt ein Betrag in Höhe von 419.500 € vorgesehen. Damit frühzeitig mit der Planung und Ausschreibung von Investitionen begonnen werden kann, soll eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gezogen werden.

 

111159901           An und Verkauf von Wohnbaugrundstücken                                                         419.500 €

 

Insgesamt würden damit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.069.500 € in Anspruch genommen werden können. Die Auszahlung wird durch entsprechende Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2022 sichergestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche stimmt der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 4.069.500 € zu.