Sachverhalt / Begründung:
In den vergangenen
Jahren hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige Ausschreibung günstige
Angebotspreise sichert. Wenn frühzeitig mit Baumaßnahmen begonnen werden soll,
ist es erforderlich, schon vor Verabschiedungen des neuen Haushaltes mit den
dazugehörigen Planungen, Veröffentlichungen und Ausschreibungen zu
beginnen. Aus diesem Grunde wird für die
folgenden aufgeführten Baumaßnahmen die Inanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen. Für diese Investitionen wird dann
im kommenden Haushaltsplan 2022 ein Ansatz in mindestens dieser Höhe
vorgesehen.
126012101 Neubau Feuerwehr Epe/Sögeln 150.000 €
126019903 Fahrzeugbudget der Feuerwehr 300.000 €
424061701 Sanierung Umkleiden SH Schulzentrum 250.000 €
541011801 Sanierung Nordtangente 1.800.000
€
Für folgende
Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2022 eine höhere Summe als
ursprünglich geplant eingesetzt. Diese benötigen neben der eigentlichen
Verpflichtungsermächtigung zur Deckung noch eine weitere die überplanmäßig zur
Verfügung gestellt wird.
541021801 Neubau Schevenbrücke 175.000 €
Plus 541011513 B-Plan 58, weißer Knäppen 125.000 €
541011515 B-Plan 159, Stapelberger Weg 675.000 €
Plus 111159901 An und Verkauf Wohnbaugrundstücke 175.000 €
Für den Bereich von Fördermitteln ist es aufgrund des oft knappen Förderzeitraumes ebenfalls sinnvoll vor der Genehmigung des künftigen Haushaltsplanes beginnen zu können. Dies zeigt sich z.B. auch bei der Projektförderung „Perspektive Innenstadt“. Durch diese Förderung können Mittel in Höhe von 755.000 € (90%) eingeworben werden. Schlussgerechnet werden muss bis zum 31.03.2023. Für den Haushaltsplan 2022 ist hierfür bei der Investition 571022201 Perspektive Innenstadt ein Betrag in Höhe von 419.500 € vorgesehen. Damit frühzeitig mit der Planung und Ausschreibung von Investitionen begonnen werden kann, soll eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gezogen werden.
111159901 An und Verkauf von Wohnbaugrundstücken 419.500 €
Insgesamt würden damit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.069.500 € in Anspruch genommen werden können. Die Auszahlung wird durch entsprechende Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2022 sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche stimmt der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 4.069.500 € zu.