Betreff
Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0045
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Das Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr gezahlten Aufwandsentschädigungen zu erhöhen. Die derzeit gültigen Aufwandsentschädigungen bestehen überwiegend seit dem 01.01.2009; lediglich die Aufwandsentschädigung des Stadtfunkwartes ist zum 01.01.2011 von 25,00 Euro auf 40,00 Euro monatlich erhöht worden. Zum 01.01.2010 wurde die Funktion des Bekleidungswartes (30,00 Euro) und zum 01.01.2011 die Funktion des Pressewartes (40,00 Euro) neu eingeführt.

 

Die aktuelle Höhe der Aufwandsentschädigungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Funktion

Betrag monatlich

Stadtbrandmeister/-in

230,00 Euro

Stv. Stadtbrandmeister/-in

115,00 Euro

Ortsbrandmeister/-in Schwerpunktfeuerwehr

120,00 Euro

Ortsbrandmeister/-in Stützpunktfeuerwehr

100,00 Euro

Ortsbrandmeister/-in Feuerwehr mit Grundausstattung

  80,00 Euro

Stv. Ortsbrandmeister/-in Schwerpunktfeuerwehr

  60,00 Euro

Stv. Ortsbrandmeister/-in Stützpunktfeuerwehr

  50,00 Euro

Stv. Ortsbrandmeister/-in Feuerwehr mit Grundausstattung

  40,00 Euro

Sicherheitsbeauftragter Stadtfeuerwehr

  40,00 Euro

Sicherheitsbeauftragter Ortsfeuerwehr

  30,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart/-in Stadtfeuerwehr

  40,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart/-in Ortsfeuerwehr

(zur Zeit nicht besetzt)

  30,00 Euro

Gerätewart/-in Achmer

  55,00 Euro

Gerätewart/-in Bramsche-Mitte

  77,50 Euro

Gerätewart/-in Engter

  62,50 Euro

Gerätewart/-in Epe

  40,00 Euro

Gerätewart/-in Hesepe

  47,50 Euro

Gerätewart/-in Pente

  40,00 Euro

Gerätewart/-in Sögeln

  40,00 Euro

Gerätewart/-in Ueffeln-Balkum

  55,00 Euro

Atemschutzgerätewart/-in Stadtfeuerwehr

(zur Zeit nicht besetzt)

100,00 Euro

Atemschutzgerätewart/-in Ortsfeuerwehr

  80,00 Euro

Stadtfunkwart/-in

  40,00 Euro

Stadtausbildungsleiter/-in

  30,00 Euro

Schriftwart/-in Stadtkommando

  15,00 Euro

Leiter/-in Tauchgruppe

  30,00 Euro

Bekleidungswart/-in

  30,00 Euro

Pressewart-/in

  40,00 Euro

 

 

Seitens des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr wurde der grundsätzliche Wunsch geäußert, eine Anhebung der Aufwandsentschädigungen analog zu der Entwicklung der für die Rats- und Ausschussmitglieder gewährten Aufwandsentschädigungen vorzunehmen.

 

Diese sind im Zeitraum 2006 bis 2021 durchschnittlich um 25,43 % angehoben worden. Es wird daher eine Anhebung der an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr gezahlten Aufwandsentschädigungen um 25 % empfohlen, wobei die sich daraus ergebenden Beträge überwiegend auf Fünf- bzw. Zehn-Eurobeträge aufgerundet werden.

 

 

Bei folgenden Funktionen soll von der pauschalen 25 %igen Erhöhung abgewichen werden:

 

1.       Atemschutz

 

Die Funktion des ehrenamtlichen Stadt-Atemschutzgerätewartes in der bisherigen Funktion ist seit der Einführung eines hauptamtlichen Gerätewartes entbehrlich geworden und aus diesem Grund zur Zeit auch nicht besetzt. Die Aufgaben des ehrenamtlichen Stadt-Atemschutzgerätewartes werden vom hauptamtlichen Gerätewart übernommen. Seit dem Jahr 2019 wird zudem die vorgeschriebene Prüfung der Atemschutztechnik durch den hauptamtlichen Gerätewart übernommen. Bis dahin wurde diese Leistung durch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Osnabrück erbracht. Die Prüfung der Atemschutztechnik darf ausschließlich durch eine befähigte Person erfolgen. Die Befähigung wird durch die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen erlangt. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit ist es sinnvoll, dass die Prüfungen der Atemschutztechnik auch bei Verhinderung des hauptamtlichen Gerätewartes erfolgen können. Zu diesem Zweck wurde ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet. Da mit der Durchführung dieser Aufgabe eine besondere Verantwortung verbunden ist, soll diese nicht mehr auf ehrenamtlicher Basis erbracht und durch die Gewährung einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden. Es handelt sich um eine Aufgabe der Stadt Bramsche als Trägerin der Freiwilligen Feuerwehr. Vor 2019 ist diese Aufgabe durch hauptamtliche Bedienstete des Landkreises Osnabrück in der Feuertechnischen Zentrale erbracht worden. Da zudem die Leistung nur im Vertretungsfall erbracht werden muss, wird vorgeschlagen, eine stundenweise Vergütung auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Honorarvereinbarung zu gewähren.

Aus den vorgenannten Gründen hat sich der Umfang der von den ehrenamtlichen Atemschutzgerätewarten der Ortsfeuerwehren wahrzunehmenden Aufgaben reduziert, so dass hier eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung von 80,00 Euro auf 50 % der an die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren zu zahlenden Aufwandsentschädigung empfohlen wird.

 

 

2.       Stadtausbildung

 

Der Stadtausbildungsleiter hat bislang eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro erhalten. Zukünftig soll ein Betrag in Höhe von 50,00 Euro

(+ 67 %) ausgezahlt werden.

Zusätzlich zur Truppmannausbildung ist verstärkt eine stadteinheitliche Ausbildung nach den Standardeinsatzregeln erforderlich, da verstärkt die Ortsfeuerwehren gemeinsam Einsätze abarbeiten müssen, um u. a. die Personalknappheit tagsüber kompensieren zu können. Neue Anforderungen (z.B. Alternative Antriebe bei Fahrzeugen, Absturzsicherungen) erfordern verstärkte Ausbildung.

 

3.       Informations- und Kommunikationsgruppe (neu)

 

Neu aufgenommen werden soll die Funktion des Leiters/der Leiterin der Informations- und Kommunikationsgruppe (IUK-Gruppe) mit einem monatlich zu gewährenden Betrag in Höhe von 30,00 Euro.

Da verstärkt die Ortsfeuerwehren gemeinsam Einsätze abarbeiten müssen, um u. a. die Personalknappheit tagsüber kompensieren zu können, ist ein einheitliches Führungskonzept erforderlich. Durch die Digitalisierung wird ebenfalls ein einheitlicher Standard mit der IUK-Gruppe in den Ortsfeuerwehren umgesetzt werden müssen.

 

 

4.       Tauchgruppe

 

Die Leiterin/der Leiter der Tauchgruppe soll eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro (bislang: 30,00 Euro) erhalten.

Die Unterhaltung der Tauchgruppe erfordert eine spezielle und intensive Aus- und Fortbildung, sowie erheblichen Aufwand für die Unterhaltung der Geräte.

Neben dem zeitlichen Aufwand ist die Leitung auch mit einer großen Verantwortung verbunden. Die Tauchgruppe wird nicht nur stadtweit, sondern auch überregional eingesetzt.

 

 

Bei 50 Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr sind im Jahr 2020 Aufwandentschädigungen in Höhe von 36.310,00 Euro ausgezahlt worden. Bei einer Anhebung der Aufwandsentschädigungen wie vorgeschlagen würden die Mehrkosten inkl. des Honorars, welches an die Person, welche die vertretungsweise Durchführung der Atemschutzprüfungen übernehmen würde, bei 7.190,00 Euro liegen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 19,8 %.

 

 

Eine Neufassung der Satzung wird seitens der Verwaltung empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche.