Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente
Vorlage
WP 21-26/0039
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, am 24. September 2021 wurde Herr Thomas Melke-Hövelkamp zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Melke-Hövelkamp erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehören die persönliche und fachliche Eignung, praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes.

 

Herr Melke-Hövelkamp ist bereits für die Amtszeit vom 01. April 2015 bis zum 31. März 2021 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente bestellt worden. Nach Ende der regulären Amtszeit wurde Herr Melke-Hövelkamp ab dem 01. April 2021 kommissarisch mit der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Ortsbrandmeisters beauftragt. Pandemiebedingt hat im Jahr 2021 erst am 24. September 2021 eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Pente stattgefunden.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Melke-Hövelkamp zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Thomas Melke-Hövelkamp mit Wirkung ab 01. Januar 2022 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.