Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 81 Abs. 2
NKomVG wählt der Rat bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter, die den Bürgermeister bei der repräsentativen Vertretung der
Kommune, bei der Einberufung und Sitzungsleitung des Verwaltungsausschusses und
bei der Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Wählbar sind nur
Mitglieder des Verwaltungsausschusses (Beigeordnete).
Folgende
Wahlvorschläge sind der Verwaltung mitgeteilt worden:
SPD/FDP-Gruppe: Frau Anette Marewitz und Herr Jürgen
Kiesekamp
CDU-Fraktion: Frau Imke Märkl
Beschlussvorschlag:
Aus den
Beigeordneten des Verwaltungsausschusses werden drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.