Betreff
Wahl der stellv. Bürgermeisterinnen / Bürgermeister
Vorlage
WP 21-26/0038
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die den Bürgermeister bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung und Sitzungsleitung des Verwaltungsausschusses und bei der Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsausschusses (Beigeordnete). 

 

Folgende Wahlvorschläge sind der Verwaltung mitgeteilt worden:

 

SPD/FDP-Gruppe:            Frau Anette Marewitz und Herr Jürgen Kiesekamp 

                CDU-Fraktion:                   Frau Imke Märkl 


Beschlussvorschlag:

 

Aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses werden drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.