Betreff
Einziehung von Wegeflächen im Ortsteil Engter – Teilflächen an der Heywinkelstraße
Vorlage
WP 21-26/0037
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Kenntlichmachung der von der Einziehung betroffenen Flächen ist der entsprechenden Anlage zu entnehmen. Die Wegeflurstücke sind Bestandteil der Heywinkelstraße, sie befinden sich an ihrem südlichen Ende, und umfassen eine Fläche von insgesamt 1642m². Die Heywinkelstraße wurde dem allgemeinen öffentlichen Verkehr durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bramsche vom 02.12.2004 uneingeschränkt gewidmet, und eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Engter unter der Nr. 124.

 

Die Wegeflurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“, und sind zukünftig nicht mehr als Verkehrsfläche vorgesehen. Das macht die Einleitung des Einziehungsverfahrens notwendig.

 

Die von der Einziehung direkt betroffenen Anlieger haben im Vorverfahren ihre Zustimmung zur Einziehung der Flächen gegeben. Die Firma Leiber GmbH wird die Flächen nach Abschluss des Einziehungsverfahrens käuflich erwerben.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0997 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.07.2021 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 22.07.2021 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenflächen innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 22.10.2021 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die zum südlichen Teil der Heywinkelstraße gehörenden Wegeflurstücke 7/52, 7/54, 7/55 und 7/63 der Flur 11, Gemarkung Engter, werden gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen. Der beigefügte Planausschnitt ist Bestandteil des Beschlusses.