Betreff
Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
WP 21-26/0036
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) besteht der Verwaltungsausschuss in Gemeinden mit 38 bis 44 Abgeordneten aus 8 Beigeordneten und dem Bürgermeister. Nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Davon ist auch in vorangegangenen Wahlperioden Gebrauch gemacht worden.


Beschlussvorschlag:

 

Für die Dauer der Wahlperiode 2016/2021 wird gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche um zwei auf 10 erhöht.