Betreff
Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
WP 21-26/0036
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt / Begründung:
Nach § 74 Abs. 2
Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) besteht der Verwaltungsausschuss
in Gemeinden mit 38 bis 44 Abgeordneten aus 8 Beigeordneten und dem
Bürgermeister. Nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat für die Dauer der
Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Davon ist auch in vorangegangenen Wahlperioden Gebrauch gemacht worden.
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer der
Wahlperiode 2016/2021 wird gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
der Stadt Bramsche um zwei auf 10 erhöht.