Betreff
Absichtserklärung zur Einziehung einer Wegefläche im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0035
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Straße „Am Storchennest“ verläuft in nordsüdlicher Richtung zwischen der Kuhstraße und der Hemker Straße.

Die für die Einziehung vorgesehene Fläche wird in der Anlage kenntlich gemacht, sie befindet sich im westlichen Bereich der Straßenfläche. Die Größe beträgt 322m².

 

Die Straße Am Storchennest wurde durch Ratsbeschluss vom 21.09.1993 als Fußgängerbereich mit Fahrrecht zugunsten der Anlieger gewidmet, und eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche unter der Nr. 223.

 

Das Wegeflurstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ – 4. Änderung, in Kraft getreten am 15.06.2021, und ist zukünftig nicht mehr als Verkehrsfläche vorgesehen. Das macht die Einleitung des Einziehungsverfahrens notwendig. Nur ein Anlieger ist von der Einziehung unmittelbar betroffen, und hat im Vorverfahren um zeitnahe Entwidmung der Fläche gebeten, da er diese käuflich erwerben möchte.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Sollte die Absicht zur Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Bramsche, und Auslegung zur Einsichtnahme im Rathaus), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beabsichtigt, das zur Straßenfläche „Am Storchennest“ gehörende Wegeflurstück 895/1 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig einzuziehen. Der beigefügte Planausschnitt ist Bestandteil des Beschlusses.