Betreff
Mittel für die kommunalpolitische Arbeit der Fraktionen gemäß § 57 NKomVG
Vorlage
WP 21-26/0032
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gemäß § 57 (3) Nds. Kommunalverfassungsgesetz können die Kommunen den Fraktionen Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten für ihre Geschäftsführung gewähren.


Beschlussvorschlag:

 

Für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung erhält jede Fraktion jährlich einen Betrag von 1.600,00 € zuzüglich eines jährlichen Betrages von 336,00 € pro Fraktionsmitglied.