Betreff
Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Bramsche ab 2021 - Änderung des NKomVG zum 13.10.2021
Vorlage
WP 21-26/0031
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit dem am 13.10.2021 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, haben sich u.a. Änderungen zur Verpflichtung Gesamtabschlüsse für die Jahre ab 2012 aufzustellen ergeben. Durch Ratsbeschluss kann nach dieser Regelung von der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2013 bis einschließlich 2020 abgesehen werden. Zudem wird eine Kapitalflussrechnung als Teil des Konsolidierungsberichtes hiernach erst ab 2021 notwendig.

 

Durch einen Beschluss wären die betroffenen Jahre 2013 bis einschließlich 2020 nicht mehr nachzuholen und eine zeitnahe Aufstellung eines Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Bramsche“ in 2022 für das Jahr 2021 möglich. Eine Beschäftigung mit teilweise weit zurückliegenden Gesamtabschlüssen wäre nicht mehr nötig. Des Weiteren könnte die Stadt durch einen Beschluss erhebliche Kosten bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2013 bis einschl. 2020 sparen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2012 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers unterstützt worden. Über die wegfallenden Jahre wären dies Einsparungen i.H.v. rd. 75.000 €. Der erhoffte zeitliche Gewinn durch die Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ausgeblieben. Hinzukommt eine erhebliche Zuarbeit durch die Stadt selbst. Unter Berücksichtigung des v.g. Aufwandes zum Informationsmehrwert (Gesamtabschlüsse 2013 – 2020) ist der o.g. Ratsbeschluss zu empfehlen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche schließt sich den genannten Ausführungen an.

 

Auf Grund des Wegfalls der Nachholung der zurückliegenden Gesamtabschlüsse, ist beabsichtigt, die Gesamtabschlüsse ab 2021 in Eigenleistung zu erstellen. Hierfür würden einmalig Kosten i.H.v. 6.000 € für die eingesetzte Software in 2022 anfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 179 I NKomVG von der
Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2013 bis einschließlich 2020 und der Aufstellung einer Kapitalflussrechnung im Konsolidierungsbericht für die Jahre 2013 bis einschließlich 2021 abzusehen.