Sachverhalt / Begründung:
Mit dem am 13.10.2021 vom Niedersächsischen
Landtag beschlossenen Änderungsgesetz zum Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz, haben sich u.a. Änderungen zur Verpflichtung
Gesamtabschlüsse für die Jahre ab 2012 aufzustellen ergeben. Durch
Ratsbeschluss kann nach dieser Regelung von der Aufstellung der
Gesamtabschlüsse der Jahre 2013 bis einschließlich 2020 abgesehen werden. Zudem
wird eine Kapitalflussrechnung als Teil des Konsolidierungsberichtes hiernach
erst ab 2021 notwendig.
Durch einen Beschluss wären die betroffenen
Jahre 2013 bis einschließlich 2020 nicht mehr nachzuholen und eine zeitnahe
Aufstellung eines Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Bramsche“ in 2022 für
das Jahr 2021 möglich. Eine Beschäftigung mit teilweise weit zurückliegenden
Gesamtabschlüssen wäre nicht mehr nötig. Des Weiteren könnte die Stadt durch
einen Beschluss erhebliche Kosten bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2013
bis einschl. 2020 sparen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2012 ist durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers unterstützt worden.
Über die wegfallenden Jahre wären dies Einsparungen i.H.v. rd. 75.000 €. Der
erhoffte zeitliche Gewinn durch die Unterstützung einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ausgeblieben. Hinzukommt eine erhebliche
Zuarbeit durch die Stadt selbst. Unter Berücksichtigung des v.g. Aufwandes zum
Informationsmehrwert (Gesamtabschlüsse 2013 – 2020) ist der o.g. Ratsbeschluss
zu empfehlen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche
schließt sich den genannten Ausführungen an.
Auf Grund des Wegfalls der Nachholung der
zurückliegenden Gesamtabschlüsse, ist beabsichtigt, die Gesamtabschlüsse ab
2021 in Eigenleistung zu erstellen. Hierfür würden einmalig Kosten i.H.v. 6.000
€ für die eingesetzte Software in 2022 anfallen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche
beschließt gem. § 179 I NKomVG von der
Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2013 bis einschließlich 2020 und
der Aufstellung einer Kapitalflussrechnung im Konsolidierungsbericht für die
Jahre 2013 bis einschließlich 2021 abzusehen.