Sachverhalt / Begründung:
Die
Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für 2020 ist nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.
Der
Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer
Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine
Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine
Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als
Anlage beizufügen.
Die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2020 wurde
am 29.03.2021 vom Bürgermeister festgestellt.
Der
Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des
Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2020 erfolgt innerhalb
der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2021).
Im
Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des
Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung
den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.
Eine
ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss mit
Rechenschaftsbericht 2020 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung 2020
Ordentliche
Erträge |
56.175.753,51 |
Ordentliche
Aufwendungen |
52.085.987,75 |
Ordentliches Ergebnis |
4.089.765,76 |
Außerordentliche
Erträge |
3.371.468,24 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
3.777.192,62 |
Außerordentliches Ergebnis |
-405.724,38 |
- Finanzrechnung 2019
Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
51.956.173,10 |
Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
47.170.067,39 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
4.786.105,71 |
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit |
4.462.715,38 |
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit |
7.456.580,3 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-2.993.864,98 |
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
4.000.000,00 |
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
2.703.846,46 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
1.296.153,54 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
1.792.240,73 |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
1.296.153,54 |
Finanzierungsmittelbestand |
3.088.394,27 |
Anfangsbestand
an Zahlungsmitteln |
8.143.990,59 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
11.284.705,88 |
- Bilanz
Bilanz zum 31.12.2020
1. |
Imm. Vermögen |
10.646.435,28 |
1. |
Nettoposition |
126.021.583,29 |
2. |
Sachvermögen |
145.791.526,21 |
2. |
Schulden |
35.543.777,98 |
3. |
Finanzvermögen |
12.021.590,88 |
3. |
Rückstellungen |
18.595.761,52 |
4. |
Liquide Mittel |
11.284.705,88 |
4. |
Passive Rechnungsabr. |
363.870,35 |
5. |
Aktive Rechnungsabr. |
780.734,89 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
180.524.993,14 |
|
Bilanzsumme |
180.524.993,14 |
- Stand der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus Überschüssen Ordentliches
Ergebnis |
14.593.612,33 |
Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches
Ergebnis |
8.323.864,64 |
Rücklage
insgesamt |
22.917.476,97 |
Diese Rücklage wird durch das Jahresergebnis
um insgesamt 3.684.041,38 € aufgestockt.
Jahresüberschuss – ordentliches Ergebnis |
4.089.765,76 |
Jahresfehlbetrag – außerordentliches
Ergebnis |
-405.724,38 |
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche
hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 6.4
des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 den folgenden
Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird bestätigt, dass
-
der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
-
die
einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in
vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
-
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
-
das
Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der
Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach
pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität
und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss
2020
Schlussbericht JA 2020
Stellungsnahme des BGM 2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche
beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem
Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die
Entlastung.
Der Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.089.765,76 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von – 405.724,38 € ist gemäß
§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für Überschüsse
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.323.864,64 € zu verrechnen.