Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den
Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der
Fraktion, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die
meisten Stimmen erhalten hat.
In Bramsche betrifft dies Balkum und Evinghausen. Die CDU-Fraktion hat in
beiden Fällen das Vorschlagsrecht und für die Ortschaft Balkum Herrn Gert
Bocherding und für die Ortschaft Evinghausen Frau Monika Bruning vorgeschlagen.
Die Bestimmung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin erfolgt durch
Beschluss nach § 66 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der Rat bestimmt aufgrund des Vorschlages der CDU Fraktion für die Dauer der Wahlperiode Herrn Gert Borcherding als Ortsvorsteher für Balkum und Frau Monika Bruning als Ortsvorsteherin für Evinghausen.