Betreff
Bestimmung der Ortsvorsteher für die Ortschaften Balkum und Evinghausen und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 21-26/0014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.

 

In Bramsche betrifft dies Balkum und Evinghausen. Die CDU-Fraktion hat in beiden Fällen das Vorschlagsrecht und für die Ortschaft Balkum Herrn Gert Bocherding und für die Ortschaft Evinghausen Frau Monika Bruning vorgeschlagen.

 

Die Bestimmung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestimmt aufgrund des Vorschlages der CDU Fraktion für die Dauer der Wahlperiode Herrn Gert Borcherding als Ortsvorsteher für Balkum und Frau Monika Bruning als Ortsvorsteherin für Evinghausen.