Sachverhalt / Begründung:
Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutzwasser um 0,06 € auf 1,69 € angehoben wird. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,02 € auf 0,27 € pro angeschlossenen/gewichteten m² gesenkt.
Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser wird um 0,01 € auf 0,49 € gesenkt. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad wird um 0,15 € auf 0,62 € angehoben werden.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1) für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 19 Ziff. 1) 1,69 € (vorher: 1,63 €)
2) für das Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 19 Ziff. 3) pro m² jährlich 0,27 € (vorher: 0,29 €)
3) für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser
(§ 19 Ziff. 4) 0,49 € (vorher: 0,50 €)
4) für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,62 € (vorher: 0,47 €) /1.000 [mg O2/l]
(§19 Ziff. 5)
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.
Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 1,38 € auf 26,71 € gesenkt.
Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 5,00 € auf 31,57 € gesenkt.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1. Grundgebühr pro Grube und Abfuhr 84,49 € (vorher: 84,49 €)
(§19 Ziff.2a)
2. Beseitigungskosten
a) aus abflusslosen Gruben 26,71 € (vorher: 28,09 €)
(§19 Ziff. 2b, aa)
b) aus Kleinkläranlagen 31,57 € (vorher: 36,57 €)
(§19 Ziff. 2b, ab)
je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes
Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
3. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 09.12.2021, wird in der vorliegenden Form beschlossen.