Betreff
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutzwasser um 0,06 € auf 1,69 € angehoben wird. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,02 € auf 0,27 € pro angeschlossenen/gewichteten m² gesenkt.

Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser wird um 0,01 € auf 0,49 € gesenkt. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad wird um 0,15 € auf 0,62 € angehoben werden.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1)            für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser           

                (§ 19 Ziff. 1)                                                                                                        1,69 €    (vorher: 1,63 €)

2)            für das Einleiten von Niederschlagswasser

                (§ 19 Ziff. 3)                                                                        pro m² jährlich   0,27 €    (vorher: 0,29 €)

3)            für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser 

                (§ 19 Ziff. 4)                                                                                                        0,49 €    (vorher: 0,50 €)

4)            für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:      

                (CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,62 € (vorher: 0,47 €) /1.000 [mg O2/l]

                (§19 Ziff. 5)

 

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.

 

Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 1,38 € auf 26,71 € gesenkt.

Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 5,00 € auf 31,57 € gesenkt.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1.            Grundgebühr pro Grube und Abfuhr                                         84,49 €               (vorher: 84,49 €)

                (§19 Ziff.2a)

2.            Beseitigungskosten

                a)  aus abflusslosen Gruben                                                           26,71 €               (vorher: 28,09 €)

                (§19 Ziff. 2b, aa)

                b)  aus Kleinkläranlagen                                                                                   31,57 €               (vorher: 36,57 €)

                (§19 Ziff. 2b, ab)

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes

 

 

Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

3. Änderungssatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 09.12.2021, wird in der vorliegenden Form beschlossen.