Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2021-2026
Vorlage
WP 21-26/0003
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG).

 

Die Geschäftsordnung des Rates gilt nach § 78 (4) sinngemäß auch für das Verfahren des Verwaltungsausschusses. Der Rat kann dabei aber für den Verwaltungsausschuss besondere Regelungen treffen, soweit ein entsprechendes Bedürfnis besteht.

 

Nach den §§ 72 u. 73 NKomVG regelt die Geschäftsordnung des Rates auch das Verfahren der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften. Aus § 91 (5) NKomVG ergibt sich ferner, dass die Geschäftsordnung des Rates auch für das Verfahren der Ortsräte die notwendigen Regelungen trifft.

 

Am 05.10.2021 und 20.10.2021 wurde mit Vertretern der Ratsfraktionen ein Verwaltungsentwurf besprochen, der sich im Wesentlichen an der bisher geltenden Fassung orientiert.

 

Änderungswünsche der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen. Eine Änderung betrifft die Zuständigkeit der Ausschüsse. Künftig soll der Ausschuss für Schule auch die Aufgaben des Jugendausschusses übernehmen. Dafür soll die Zuständigkeit für den Bereich Kultur auf den Ausschuss für Soziales und Sport übergehen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die anliegende Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ortsräte, die Ratsausschüsse und für die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Bramsche.