Sachverhalt / Begründung:
Nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes gibt sich der
Rat eine Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG).
Die
Geschäftsordnung des Rates gilt nach § 78 (4) sinngemäß auch für das Verfahren
des Verwaltungsausschusses. Der Rat kann dabei aber für den
Verwaltungsausschuss besondere Regelungen treffen, soweit ein entsprechendes
Bedürfnis besteht.
Nach den §§ 72 u.
73 NKomVG regelt die Geschäftsordnung des Rates auch das Verfahren der
Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften. Aus § 91
(5) NKomVG ergibt sich ferner, dass die Geschäftsordnung des Rates auch für das
Verfahren der Ortsräte die notwendigen Regelungen trifft.
Am 05.10.2021 und 20.10.2021
wurde mit Vertretern der Ratsfraktionen ein Verwaltungsentwurf besprochen, der
sich im Wesentlichen an der bisher geltenden Fassung orientiert.
Änderungswünsche
der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen. Eine Änderung betrifft die
Zuständigkeit der Ausschüsse. Künftig soll der Ausschuss für Schule auch die
Aufgaben des Jugendausschusses übernehmen. Dafür soll die Zuständigkeit für den
Bereich Kultur auf den Ausschuss für Soziales und Sport übergehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bramsche beschließt die anliegende Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ortsräte, die Ratsausschüsse und für die aufgrund
besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Bramsche.