Betreff
Besetzung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
WP 21-26/0002
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG ist die Besetzung des Verwaltungsausschusses durch einen Beschluss des Rates festzustellen. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 71 Abs. 2 NKomVG in der am 01.11.2021 in Kraft getretenen Fassung.

 

Danach entfallen auf die

 

SPD/FDP Gruppe

6 Sitze

CDU Fraktion

3 Sitze

B90/Die Grünen

1 Sitz

 

 

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist kraft Gesetzes der Bürgermeister (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG)

 

Folgende Besetzungen wurden von den Fraktionen und der Gruppe mitgeteilt:

 

SPD / FDP Gruppe

Vertreter

Bergander, Ralf

Görtemöller, Karl-Georg

Müller, Winfried

Dr.-Ing. Weinert, Benjamin

Lübbe, Christian

Bei der Kellen, Helmut

Marewitz, Anette

Rehling, Lars

Neils, Oliver

Keib, Richard

Kiesekamp, Jürgen

Staas-Niemeyer, Anette

 

CDU Fraktion

Vertreter

Quebbemann, Andreas

Rothert, Ernst-August

Märkl, Imke

Hundeling, Heiner

Borcherding, Gert

Kuhlmann, Silke

 

B90/Die Grünen Fraktion

Vertreter

Sieksmeyer, Dieter

Thye, Miriam



Da es sich um eine innerorganisatorische Maßnahme des Rates handelt, bedarf es keiner Behandlung im Verwaltungsausschuss.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat fasst über die unten genannte Besetzung des Verwaltungsausschusses einen Feststellungsbeschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG.