Betreff
Bildung von Ratsausschüssen und Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften
Vorlage
WP 21-26/0001
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Besetzung der Ausschüsse durch einen Beschluss des Rates festzustellen. Die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen ist in der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ortsräte und die Ratsausschüsse (GO) geregelt (siehe §§ 12 und 13). Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 71 Abs. 2 NKomVG in der am 01.11.2021 in Kraft getretenen Fassung. Danach entfallen auf die in § 12 und § 13 Abs. 1 GO genannten Ausschüsse 

 

SPD / FDP Gruppe

6 Sitze

CDU Fraktion

3 Sitze

B90/Die Grünen

2 Sitze

 

Daneben gehören den Ausschüssen nach § 12 der GO 3 weitere Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG mit beratender Stimme an, die von den Fraktionen benannt werden.

 

Zur Besetzung im Einzelnen:

 

1. Ausschüsse nach § 12 GO

 

 

Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung


SPD / FDP Gruppe

Bei der Kellen, Helmut

Görtemöller, Karl-Georg

Schäfer, Silke

Seeleib, Ralf

Rehling, Lars

Wittemann, Anke

 

CDU Fraktion

Rothert, Ernst-August

Kuhlmann, Silke

Borcherding, Gert

 

B90/Die Grünen Fraktion

Pöppe, Barbara

Kerntopf, Jens


Mitglieder nach § 71 VII NKomVG (Bürgervertreter)

Bublitz, Roland

 

Pösse, Karsten



 

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal

 

 

SPD / FDP Gruppe

Müller, Winfried

Johanns, Ute

Lübbe, Christian

Karssies, Thorsten

Pörtge, Lisa

Kiesekamp, Jürgen

 

CDU Fraktion

Reyle, Oliver

Waldkötter, Matthis

Bruning, Monika

 

B90/Die Grünen Fraktion

Reyl, Matthias

Sieksmeyer, Dieter

 

Mitglieder nach § 71 VII NKomVG (Bürgervertreter)

Riepe, Josef

 

Goda, Robert

 

 

 

Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur

 

SPD / FDP Gruppe

Bergmann, Stephan

Johanns, Ute

Keib, Richard

Seeleib, Ralf

Dr.-Ing. Weinert, Benjamin

Wittemann, Anke

 

CDU Fraktion

Waldkötter, Matthis

Reyle, Oliver

Bruning, Monika

 

B90/Die Grünen Fraktion

Ballmann, Angelika

Reyl, Matthias

 

 

Mitglieder nach § 71 VII NKomVG (Bürgervertreter)

 

 

Thye, Jürgen

 

 

 

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

 

SPD / FDP Gruppe

Vertreter

Bergander, Ralf

Bei der Kellen, Helmut

Müller, Winfried

Johanns, Ute

Görtemöller, Karl-Georg

Lübbe, Christian

Neils, Oliver

Bergmann, Stephan

Dr.-Ing. Weinert, Benjamin

Marewitz, Anette

Staas-Niemeyer, Anette

Kiesekamp, Jürgen

 

CDU Fraktion

Vertreter

Kuhlmann, Silke

Rothert, Ernst-August

Hundeling, Heiner

Waldkötter, Matthis

Quebbemann, Andreas

Borcherding, Gert

 

B90/Die Grünen Fraktion

Vertreter

Pöppe, Barbara

Ballmann, Angelika

Kerntopf, Jens

Sieksmeyer, Dieter



Mitglieder nach § 71 VII NKomVG (Bürgervertreter)

Schulze, Volker

 

Albers, Rüdiger

 

Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 können Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden. Hiervon hat das fraktionslose Ratsmitglied Patrick Wenndorf Gebrauch gemacht und diesen Anspruch für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt geltend gemacht.

 

2. Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften nach § 13 GO

 

 

Ausschuss für Schule und Jugend

SPD / FDP Gruppe

Dr. Wegner, Harald

Keib, Richard

Karssies, Thorsten

Pörtge, Lisa

Rehling, Lars

Wittemann, Anke

 

CDU Fraktion

Märkl, Imke

Von Dreele, Katrin

Waldkötter, Matthis

 

B90/Die Grünen Fraktion

Ballmann, Angelika

Thye, Miriam

 

 

Daneben gehören dem Ausschuss als Schulausschuss Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter an, die von den Schulen noch zu benennen sind.



Bei Wahrnehmung von Aufgaben des Schulausschusses:

 

Elternvertreter (1 stimmberechtigter Vertreter)

 

 

 

 

Lehrervertreter (1 stimmberechtigter Vertreter)

 

 

 

Schülervertreter (1 stimmberechtigter Vertreter)

 

 

 

 

Weiterhin gehören dem Ausschuss als Jugendausschuss zwei weitere Mitglieder mit beratender Stimme an, die vom Rat auf Vorschlag der in der Stadt Bramsche wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannt werden.

 

 

 

 



 

 Betriebsausschuss

 

Die Vorschriften des Betriebsausschusses ergeben sich aus § 13 Abs. 2 der GO. Danach bildet der Rat nach § 73 NKomVG in Verbindung mit § 140 NKomVG und §§ 3 und 4 Eig-Betr.VO einen Betriebsausschuss. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 4 der vom Rat erlassenen Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bramsche kraft Amtes und zwei Vertretern der Beschäftigten, die in entsprechender Anwendung des § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz gewählt wurden.

 

Zur Besetzung im Einzelnen:

 


BGM Heiner Pahlmann Vorsitz kraft Amtes
EStR Ulrich Willems stellv. Vorsitz kraft Amtes

 

SPD / FDP Gruppe

Vertreter

Bergmann, Stephan

Bei der Kellen, Helmut

Görtemöller, Karl-Georg

Marewitz, Anette

Schäfer, Silke

Lübbe, Christian

Karssies, Thorsten

Müller, Winfried

Kiesekamp, Jürgen

Staas-Niemeyer, Anette

 

CDU Fraktion

Vertreter

Borcherding, Gert

Kuhlmann, Silke

Bruning, Monika

Reyle, Oliver

 

B90/Die Grünen Fraktion

Vertreter

Pöppe, Barbara

Sieksmeyer, Dieter



Die Wahl folgender Vertreter wurde mitgeteilt:

 

Vertreter der Bediensteten für den Betriebsausschuss

Kruthoff-Brüwer, Dirk

Maschstr. 9

49565 Bramsche

Hoppe, Patrick

Maschstr. 9

49565 Bramsche

Gewählter Vertreter:

Lüdtke, Patrick

Maschstr. 9

49565 Bramsche

 

 

 

Umlegungsausschuss

 

Die Vorschriften des Umlegungsausschusses ergeben sich aus § 13 Abs. 3 der GO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches. (DVO-BauGB). Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem vorsitzenden Mitglied, drei Fachmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Gemeinde angehören. Das vorsitzende Mitglied und die drei Fachmitglieder wurden in der Sitzung des Rates vom 03.12.2020 für die Dauer von fünf Jahren gewählt (Vorlage WP 16-21/0886). Die drei weiteren Ratsmitglieder sind wie folgt benannt worden:

 

 

SPD / FDP Gruppe

Vertreter

Bergander, Ralf

Dr.-Ing. Weinert, Benjamin

Dr. Wegner, Harald

Karssies, Thorsten

 

CDU Fraktion

Vertreter

Hundeling, Heiner

Borcherding, Gert

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche fasst über unten genannte Besetzung der verschiedenen Fachausschüsse den Feststellungsbeschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG.