Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung des Zensus 2022
Vorlage
WP 16-21/0976
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach § 2 Abs. 1 des Entwurfes des Nds. Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2021 (Nds. AG ZensG 2021) obliegt die örtliche Durchführung des Zensus 2022

 

  1. den Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnern
  2. im Übrigen den Landkreisen.

 

Zuständige Kommunen müssen zur Erfüllung dieser Aufgaben eine Erhebungsstelle im Sinne des § 19 Zensusgesetz (ZensG 2022) einrichten. Hierbei sind insbesondere Vorschriften zur räumlichen, personellen und organisatorischen Trennung von der übrigen Kommunalverwaltung (sog. Abschottung) einzuhalten.

Nach § 2 Abs. 3 des Nds. AG ZensG 2021 können mehrere Kommunen eine gemeinsame Erhebungsstelle einrichten, insbesondere wenn die Anforderungen an die Abschottung auf andere Weise nicht erfüllt werden können.

 

Eine solche gemeinsame Erhebungsstelle zur Durchführung des Zensus 2022 möchten der Landkreis Osnabrück sowie die Städte Georgsmarienhütte, Melle und Bramsche einrichten.

Demnach wird die Stadt Bramsche (wie auch die Städte Georgsmarienhütte und Melle) die ihr nach dem Nds. AG ZensG 2021 als Erhebungsstelle obliegenden Aufgaben der örtlichen Durchführung des Zensus 2022 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.

Hierzu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Osnabrück und den jeweils beteiligten Städten zu schließen.

 

 

Die Stadt Bramsche verpflichtet sich, dem Landkreis Osnabrück im Wege der Personalüberlassung eine/-n Sachbearbeiter*in (Vollzeit) im Zeitraum 01.09.2021 bis zum 31.12.2022 für die Durchführung des Zensus 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Stadt Bramsche bleibt für die Zahlbarmachung der Bezüge der gestellten Arbeitnehmer zuständig.

Die der Stadt Bramsche nach dem Nds. AG ZensG 2021 zustehenden Zuweisungen erhält der Landkreis Osnabrück.

Im Gegenzug braucht die Stadt Bramsche keine eigene abgeschottete Erhebungsstelle nach allen dazugehörigen Vorschriften (z.B. bestimmte EDV-Ausstattungen, Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten gegen unbefugten Zugriff, Maßnahmen zur Sicherung der Erhebungsunterlagen etc.) einrichten.

 

Insgesamt wirkt sich die Einrichtung einer gemeinsamen Erhebungsstelle mit dem Landkreis Osnabrück sowie den Städten Georgsmarienhütte und Melle für die Stadt Bramsche wenigstens kostenneutral, möglicherweise sogar kostengünstiger aus, da andernfalls eine eigene Erhebungsstelle mit mindestens dem gleichen Personalaufwand eingerichtet werden müsste.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister Der BürgermeisterDer wird ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Stadt Bramsche zur Durchführung des registergestützten Zensus 2022 abzuschließen.