Betreff
Verlängerung der Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ um ein weiteres Jahr.
Vorlage
WP 16-21/0961
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Aufgrund der sich im Plangebiet befindlichen Gemengelagen sind Immissionskonflikte nicht auszuschließen. Als Grundlage für die städtebauliche Neuordnung waren umfängliche Immissionsschutzgutachten zu erstellen, die sowohl Lärm-, als auch die Geruchssituation betrafen. Dabei wurden neben einer üblichen Bestandsaufnahme auch Messungen, sowohl den Bereich Lärm, als auch den Bereich Gerüche betreffend, durchgeführt. Für jedes dieser beiden Gutachten waren zwei unterschiedliche Gutachter beauftragt, was zu zeitaufwendiger Koordination führte. Erschwerend kam hinzu, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück im Rahmen der Bauleitplanung ein Konzept fordert, um die vorhandene angespannte Situation des Engter Baches zu lösen, der das Plangebiet durchquert und bei Starkregenereignissen regelmäßig über die Ufer tritt. Zur Lösung dieses Problems ist die Anlegung von zwei Regenrückhaltebecken erforderlich. Hier laufen z.Zt. Grundstücksgespräche, die erhebliche Zeit in Anspruch nehmen werden. Die ungelöste Entwässerungsproblematik des Engter Baches ist seit Jahren bekannt. Die Lösung dieses Problems nimmt überdurchschnittliche Zeit in Anspruch.

Die Gutachten liegen nun vor und werden jetzt mit den betroffenen Betrieben besprochen.

 

Bei der städtebaulichen Neuordnung wird die Stadt mit Fremdkörperfestsetzungen arbeiten müssen. Diese greifen ggfs. in die Ausübung der betrieblichen Nutzung und damit in die Rechte der Betriebsinhaber ein. Die Stadt lässt sich sowohl in diesen Fragen, als auch bei der Abgrenzung unterschiedlicher Baugebietsqualitäten rechtlich beraten. Auch dadurch ist von einem verlängerten Planungsprozess auszugehen, da die Stadt rechtsfehlerfreie Festsetzungen treffen will.

 

Die seit Monaten bestehende Corona-Pandemie hat sowohl die Erstellung der Gutachten, als auch die anschließende planerische Bearbeitung in die Länge gezogen.

 

Aus den v.g. Gründen war die planerische Arbeit nicht in zwei Jahren abzuschließen.

 

Die Fristverlängerung um ein Jahr ist ebenfalls als Satzung zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt nach Ablauf dieses Verlängerungsjahres außer Kraft. Gem. § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde, wenn besondere Umstände es erfordern, die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Rechtskraft der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.


Beschlussvorschlag:

 

Die Zweijahresfrist der am 28.03.2019 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ wird hiermit gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird erneut als Satzung beschlossen.

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.