Sachverhalt / Begründung:
Mit Vorlage WP 16-21/0703 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am
05.12.2019 die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements mit entsprechender
personeller Ausstattung beschlossen. Nach Antragstellung erhielt die Stadt den
Hinweis seitens der mit der fachlichen Begleitung beauftragten Energielenker Beratungs
GmbH, dass die Rahmenbedingungen der Förderung sich dahingehend geändert
hätten, da der Landkreis Osnabrück als Masterplankommune gilt und damit für die
kreisangehörigen Kommunen vorausgesetzt wird, dass diese ein integriertes
Klimaschutzkonzept haben, auf dessen Grundlage die Kommunen direkt eine
Klimaschutzmanagementförderung über die Kommunalrichtlinie beantragen können.
Vor diesem Hintergrund wurden auf Grundlage der Vorlage WP 16-21/0828 insgesamt
22 Maßnahmen als konzeptrelevante Vorschläge ausgewählt. Auf Grundlage dieser
Vorschläge hat die Energielenker Beratungs GmbH nunmehr ein integriertes
Klimaschutzkonzept vorgelegt, das vom Rat zu beschließen und dem Projektträger
Jülich als Fördergrundlage vorzulegen ist. Das Klimaschutzkonzept selbst ist
nicht mehr förderfähig, die Erstellungskosten i.H.v. € 9.579,50 werden von der
Stadt Bramsche, den Stadtwerken Bramsche und dem Landkreis Osnabrück getragen.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bramsche ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Neben einer Energie- und Treibstoffbilanz und einer Potentialanalyse, die mögl. Einsparungen in Haushalten, Wirtschaft und Verkehrssektor aufzeigt, werden Szenarien zur Energieeinsparung und zu Endenergiebedarf sowie Treibhausgas-Emissionen entwickelt. Kernelement des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist der Maßnahmenkatalog der 22 vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Handlungsfelder und deren zeitliche Abfolge. Den Abschluss des Berichtes bildet die Darstellung einer Verstetigungsstrategie. Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird durch einen Vertreter der Energielenker Beratungs-GmbH dargestellt.
Die Energielenker Beratungs GmbH hat parallel den Antrag an den Projektträger Jülich vorbereitet. Falls der Stadtrat dem Gesamtpaket zustimmt, könnte mit Zustimmung des Projektträgers die Stellenausschreibung vorgenommen werden. Ein Stellenprofil ist zwischenzeitlich erarbeitet worden, Details waren schon in der Vorlage 703 angerissen.
Ein kommunales Klimaschutzmanagement ist auf Grundlage der schon mit Vorlage 703 übersandten Kommunalrichtlinie förderfähig. Zuwendungsfähig sind neben den Personalausgaben für das erforderliche Fachpersonal (siehe hierzu ebenso Vorlage 703) ebenso die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Sachausgaben. Die Förderung ist auf drei Jahre bei einer Förderquote von 40% begrenzt.
Für die Umsetzung der vom
Verwaltungsausschuss beschlossenen Maßnahmen ist es erforderlich, einen
Klimaschutzmanager (m/w/d) als zentral verantwortlichen Ansprechpartner zu
etablieren. Dieser informiert sowohl verwaltungsintern, als auch –extern über
das Klimaschutzkonzept und initiiert Prozesse sowie Projekte für die
übergreifende Zusammenarbeit wichtiger Akteure. Durch Information und
Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Management soll die Umsetzung des
Gesamtkonzeptes und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und initiiert
werden. Klimaschutzarbeit soll zukünftig verstärkt in Verwaltungshandeln und
Ratsarbeit eingebracht werden. Der Klimaschutzmanager (m/w/d) soll wesentliche
Teile des Klimaschutzkonzeptes umsetzen, wobei die Umsetzung einzelner oder
selektierter Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinie nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund sollte der Stadtrat
innerhalb des Förderzeitraumes zu einer Meinungsbildung kommen, ob die Aufgabe
„Klimaschutzmanagement“ bei der Stadt dauerhaft etabliert werden soll.
Beschlussvorschlag:
Das von der
Energielenker Beratungs GmbH zusammen mit der Stadtverwaltung und den Stadtwerken
Bramsche GmbH erarbeitete Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Bramsche
wird beschlossen.
Auf dieser Grundlage
beschließt die Stadt Bramsche die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements und
die befristete Einstellung eine(s) Klimaschutzmanagers (m/w/d). Die Verwaltung
stellt beim Projektträger Jülich einen Antrag auf Förderung auf Grundlage der
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld.