Betreff
Widmung einer Straßenverkehrsfläche (Kapshügel) in Engter
Vorlage
WP 16-21/0934
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die zu widmenden Flächen werden in der Anlage kenntlich gemacht. Sie befinden sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 143 „Südlich der Bramscher Allee I“, in Kraft getreten am 15.07.2011. Der Bebauungsplan sieht für diese Flächen eine besondere Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich vor.

 

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger und Eigentümer ist gegeben.

 

Diese Wegefläche erweitert die Bestandsflächen der Straße Kapshügel in nordwestlicher Richtung. Die vorhandenen Bestandsflächen wurden dem öffentlichen Verkehr durch Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Engter unter den Nrn. 46 und 47 (s. Anlagen) dem öffentlichen Verkehr gewidmet, und seinerzeit gem.  § 47 Ziff. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als andere Außenbereichsstraßen eingestuft. 

 

Diese Zuordnung wird nun korrigiert. Sowohl die Bestands- als auch die Erweiterungsflächen der Straße Kapshügel (Engter 46 und 47) sind nach § 47 Ziff. 1 NStrG als Ortsstraßen einzuordnen. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Umstufung im straßenrechtlichen Sinne, sondern nur um eine Neuzuordnung innerhalb der Unterarten der Straßengruppe „Gemeindestraßen“.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Wegeflurstücke 7/3 und 7/14 der Flur 8, Gemarkung Engter, (1. Erweiterung Kapshügel), werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil der Widmung.