Betreff
Antrag der CDU-Fraktion - Erstellung eines Konzeptes zur Alarmierung durch Sirenen
Vorlage
WP 16-21/0930
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

In der Anlage legt die Verwaltung den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Alarmierung der Einwohner durch Sirenen vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hierzu folgende Anmerkungen:

 

Es ist zwischen einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr und der Bevölkerung aufgrund eines Katastrophenfalles zu unterscheiden.

 

Der Stadt Bramsche obliegt die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes gemäß § 2 des Nds. Brandschutzgesetzes. Hierzu gehört auch das Vorhalten einer Technik zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr. Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr durch die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR erfolgt durch digitale Meldeempfänger, mit denen jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ausgestattet ist. Die Stadt Bramsche betreibt weiterhin ein Alarmierungssystem, bei dem das aktive Mitglied wahlweise per SMS, E-Mail oder über eine App im Einsatzfall benachrichtigt wird. Beide Systeme laufen nebeneinander und sollen für eine größtmögliche Sicherheit bei der Alarmierung sorgen.

 

Durch das Betreiben der beiden Alarmierungssysteme ist eine weitere Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr mittels Sirenen grundsätzlich entbehrlich geworden.

 

Die Stadt Bramsche verfügt derzeit über insgesamt 19 mechanische Sirenen aus den 1950er Jahren, von denen seit Abschaltung des analogen Alarmierungssignals nur noch 4 Sirenen bei einer Alarmierung auslösen. Es handelt sich hierbei um 3 Sirenen im Ortsteil Epe und eine Sirene im Ortsteil Pente, die auf Wunsch der jeweiligen Ortsbrandmeister mit einer digitalen Steuerungstechnik versehen worden sind.

 

Bis vor einigen Jahren wurden Sirenen auch zur Alarmierung der Bevölkerung bei Vorliegen eines Katastrophenfalles genutzt. Diese Aufgabe obliegt nicht der Stadt Bramsche, sondern gemäß § 2 des Nds. Katastrophenschutzgesetzes dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Katastrophenschutzbehörde. Der Landkreis Osnabrück ist nach § 31 des Nds. Katastrophenschutzgesetzes auch Kostenträger des Katastrophenschutzes. Seitens des Landkreises Osnabrück wird nunmehr eine digitale Alarmierungsform genutzt, indem die App „KatWarn“ vom Landkreis betrieben und der Bevölkerung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Vom Landkreis Osnabrück wird eine zusätzliche Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen im Katastrophenschutzfall als entbehrlich angesehen.

 

Sofern für die Stadt Bramsche über eine zusätzliche Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen erfolgen soll, ist Folgendes zu beachten:

 

Die vorhandenen Sirenen können schon aufgrund Ihres Alters nicht mehr zuverlässig betrieben werden. Zudem befinden sich die Standorte teilweise auf privaten Grundstücken. In den letzten Jahren mussten Sirenen demontiert werden, da sie entweder abgängig waren oder die Grundstückseigentümer die Sirenen nicht weiter duldeten. In diesen Fällen wurde vorab jeweils Rücksprache mit dem zuständigen Ortsbrandmeister gehalten.

 

Es ist unklar, ob das Sirenennetz ausreichen würde, um einen großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Hier spielen die vorhandenen Standorte sowie der in den letzten Jahrzehnten verbesserte Schallschutz von Gebäuden eine Rolle. Mithin müsste zunächst eine Untersuchung des Stadtgebietes bzgl. geeigneter Standorte und zur Bestimmung der benötigten Anzahl von Sirenen erfolgen.

 

Die Stadt Osnabrück, welche als kreisfreie Stadt auch die Funktion der Katastrophenschutzbehörde innehat, wird in der nächsten Zeit das mechanische Sirenennetz durch ein elektronisches Sirenennetz ersetzen. Zu diesem Zweck werden 26 akkubetriebene Sirenen beschafft. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel liegen im mittleren 6-stelligen Bereich. Die Stadt Bramsche ist mit einer Fläche von 183,38 km² etwas größer als das Gebiet der Stadt Osnabrück (119,8 km²). Zu der größeren Fläche besteht in Bramsche eine weniger dichte Bebauung, so dass für die Einführung eins elektronischen Sirenennetzes auch von einer Investition im 6-stelligen Bereich ausgegangen wird.