Betreff
Offenes Ganztagsschulangebot der Grundschule Honigmoor-Schule Epe
Vorlage
WP 16-21/0910
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Grundschule Honigmoor-Schule Epe hat bei der Stadt Bramsche den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ab dem Schuljahr 2021/22 eingereicht.

 

Zum Verfahren:

 

Gesetzliche Grundlage für die Ganztagsbeschulung ist § 23 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) „Ganztagsschule, Halbtagsschule“ in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“.

 

Danach können Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

 

Die Anträge zum Schuljahr 2021/22 müssen spätestens bis zum 01.12.2020 bei der Nieders. Landesschulbehörde eingehen. Der Antrag der Honigmoor-Schule Epe wurde –vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien- fristgerecht an die Landesschulbehörde weitergeleitet.

 

Zum Antrag der Honigmoor-Schule Epe:

 

Im Schuljahr 2020/21 besuchen 61 Kinder die Honigmoor-Schule Epe. Derzeit nehmen 24 Schülerinnen und Schüler an fünf Wochentagen an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung durch Tagespflegekräfte teil.

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl für das geplante Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2021/22 wird 20 Schülerinnen und Schüler betragen. Geplant ist eine offene Ganztagsschule im 4-Tage-Betrieb in der Zeit von 12.35 Uhr bis 15.45 Uhr. Bei Bedarf kann ein zusätzliches, kostenpflichtiges Angebot für den Freitag eingerichtet werden.

In Kooperation mit dem Universum e.V. wird an diesen Tagen ein Ganztagsangebot vorgehalten. Das Ganztagsangebot wurde in Abstimmung mit der Elternvertretung, der Schule und dem Universum e.V. erarbeitet. Die Errichtung einer Ganztagsschule wurde vom Schulelternrat sowie der Gesamtkonferenz der Honigmoor-Schule Epe einstimmig beschlossen.

 

Zur Finanzierung des Ganztagsangebotes:

 

Die Stadt Bramsche befürwortet und unterstützt die Errichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Bramscher Grundschulen. Die Errichtung von Ganztagsschulen und die kostenfreie Teilnahme am Ganztag decken den zu erwartenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung und sind kommunalpolitisch wünschenswert.

 

Die Finanzierung des offenen Ganztagsangebotes wird aus den Budgets der Schulen aus Landesmitteln nach § 32 Abs. 4 NSchG geleistet, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht.

 

Es ist davon auszugehen, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht für ein Ganztagsangebot ausreichen werden, welches mit den Angeboten der bisherigen Bramscher Grundschulen vergleichbar wäre. Eine kommunale Mitfinanzierung ist daher geboten.

 

Bislang finanziert die Stadt Bramsche im Rahmen der Tagespflege eine Nachmittagsbetreuung an der Honigmoor-Schule Epe. In Summe ergibt sich keine Mehrbelastung an finanziellen Mitteln, da die Kosten für die Durchführung der Tagespflege komplett eingespart werden. Zudem entfallen für die Eltern durch das kostenfreie Ganztagsangebot der Schule die Kosten der Tagespflege.

 

Städtische Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung des Ganztagsangebotes der Honigmoor-Schule Epe sind in die Haushaltsplanberatungen 2021 bereits eingeplant.

 

Anlagenverzeichnis:

Konzept der Honigmoor-Schule Epe zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag der Grundschule Honigmoor-Schule Epe zur Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes an dieser Schule ab dem Schuljahr 2021/22 zu.

 

Der Antrag wird – auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule – nach Ziff. 2.4 bis 2.7 des Ganztagsschulerlasses (Offene Ganztagsschule) gestellt.

 

Über die Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel zur ergänzenden Finanzierung des Ganztagsangebotes wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021 entschieden.