Sachverhalt
/ Begründung:
Die Grundschule Honigmoor-Schule Epe hat bei
der Stadt Bramsche den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes
ab dem Schuljahr 2021/22 eingereicht.
Zum Verfahren:
Gesetzliche Grundlage für die
Ganztagsbeschulung ist § 23 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) „Ganztagsschule,
Halbtagsschule“ in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit
in der Ganztagsschule“.
Danach können Anträge zur Errichtung von
Ganztagsschulen von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat
einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der
Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.
Die Anträge zum Schuljahr 2021/22 müssen
spätestens bis zum 01.12.2020 bei der Nieders. Landesschulbehörde eingehen. Der
Antrag der Honigmoor-Schule Epe wurde –vorbehaltlich der Zustimmung der
Ratsgremien- fristgerecht an die Landesschulbehörde weitergeleitet.
Zum Antrag der Honigmoor-Schule Epe:
Im Schuljahr 2020/21 besuchen 61 Kinder die
Honigmoor-Schule Epe. Derzeit nehmen 24 Schülerinnen und Schüler an fünf
Wochentagen an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung durch
Tagespflegekräfte teil.
Die voraussichtliche Teilnehmerzahl für das
geplante Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2021/22 wird 20 Schülerinnen und
Schüler betragen. Geplant ist eine offene Ganztagsschule im 4-Tage-Betrieb in
der Zeit von 12.35 Uhr bis 15.45 Uhr. Bei Bedarf kann ein zusätzliches,
kostenpflichtiges Angebot für den Freitag eingerichtet werden.
In Kooperation mit dem Universum e.V. wird an
diesen Tagen ein Ganztagsangebot vorgehalten. Das Ganztagsangebot wurde in
Abstimmung mit der Elternvertretung, der Schule und dem Universum e.V.
erarbeitet. Die Errichtung einer Ganztagsschule wurde vom Schulelternrat sowie
der Gesamtkonferenz der Honigmoor-Schule Epe einstimmig beschlossen.
Zur Finanzierung des Ganztagsangebotes:
Die Stadt Bramsche befürwortet und
unterstützt die Errichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Bramscher
Grundschulen. Die Errichtung von Ganztagsschulen und die kostenfreie Teilnahme
am Ganztag decken den zu erwartenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung und sind
kommunalpolitisch wünschenswert.
Die Finanzierung des offenen
Ganztagsangebotes wird aus den Budgets der Schulen aus Landesmitteln nach § 32
Abs. 4 NSchG geleistet, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen
Bewirtschaftung zur Verfügung steht.
Es ist davon auszugehen, dass die vom Land
zur Verfügung gestellten Mittel nicht für ein Ganztagsangebot ausreichen
werden, welches mit den Angeboten der bisherigen Bramscher Grundschulen
vergleichbar wäre. Eine kommunale Mitfinanzierung ist daher geboten.
Bislang finanziert die Stadt Bramsche im
Rahmen der Tagespflege eine Nachmittagsbetreuung an der Honigmoor-Schule Epe.
In Summe ergibt sich keine Mehrbelastung an finanziellen Mitteln, da die Kosten
für die Durchführung der Tagespflege komplett eingespart werden. Zudem
entfallen für die Eltern durch das kostenfreie Ganztagsangebot der Schule die
Kosten der Tagespflege.
Städtische Haushaltsmittel zur
Mitfinanzierung des Ganztagsangebotes der Honigmoor-Schule Epe sind in die
Haushaltsplanberatungen 2021 bereits eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Konzept der Honigmoor-Schule Epe zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bramsche stimmt dem
Antrag der Grundschule Honigmoor-Schule Epe zur Einrichtung eines offenen
Ganztagsangebotes an dieser Schule ab dem Schuljahr 2021/22 zu.
Der Antrag wird – auf
Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule – nach Ziff. 2.4 bis 2.7 des
Ganztagsschulerlasses (Offene Ganztagsschule) gestellt.
Über die Bereitstellung
städtischer Haushaltsmittel zur ergänzenden Finanzierung des Ganztagsangebotes
wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021
entschieden.