Betreff
Beschluss des Gesellschaftervertrages der neu zu gründenden Klärschlammtrocknungsgesellschaft
Vorlage
WP 16-21/0909
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Betriebsausschuss der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung vom 28.09.2020 einstimmig dem Kooperationskonzept Klärschlammtrocknung und der Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages der Klärschlammtrocknungsgesellschaft zugestimmt.

In der Zwischenzeit wurde in Zusammenarbeit mit der Kanzlei GKMP Pencereci Partnergesellschaft mbB, Bremen, ein Gesellschafts- und Kooperationsvertrag erarbeitet. Diese Entwürfe wurden im kaufmännischen Arbeitskreis der Klärschlamm-Kooperation geprüft. Die geprüften Entwürfe sind als Anlage beigefügt.

Derzeit prüft die Gemeinde Wallenhorst, die bei der Kooperation die geringste Menge an Klärschlamm (1.500 t) beisteuert, eine alternative Entsorgungsmöglichkeit. Die Möglichkeit, dass sich der Rat der Stadt Wallenhorst gegen die Kooperation entscheidet, wurde bei der Erarbeitung der Verträge und in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt. In diesem Fall hat die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit eine Erhöhung der Entsorgungspreise um 3-4 €/t ergeben.  Da der Entsorgungspreis hiermit weiterhin unterhalb der Marktpreise liegt, bleibt die geplante Anlagengröße unverändert, so dass ein späterer Einstieg einer weiteren Kommune durchaus möglich ist.

 

Anhang

Gesellschafterertrag

Kooperationsvertrag


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt Bramsche beschließt den Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Form. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht und wenn mindestens ¾ der veranschlagten Klärschlammmenge von 14.000 t durch mindestens 3 Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Der Rat der Stadt Bramsche beschließt den Kooperationsvertrag in der vorliegenden Form. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht und wenn mindestens ¾ der veranschlagten Klärschlammmenge von 14.000 t durch mindestens 3 Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden.