Betreff
2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0907
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutzwasser unverändert bei 1,63 € bleiben kann. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,04 € auf 0,29 € pro angeschlossenen/gewichteten m² gesenkt.

Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser wird um 0,04 € auf 0,50 € gesenkt. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad wird um 0,07 € auf 0,47 € angehoben werden.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1)            für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser           

                (§ 19 Ziff. 1)        1,63 €    (vorher: 1,63 €)

2)            für das Einleiten von Niederschlagswasser

                (§ 19 Ziff. 3) pro m² jährlich          0,29 €    (vorher: 0,33 €)

3)            für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser 

                (§ 19 Ziff. 4)        0,50 €    (vorher: 0,54 €)

4)            für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:      

                (CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,47 € (vorher: 0,40 €) /1.000 [mg O2/l]

                (§19 Ziff. 5)

 

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.

 

Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 0,33 € auf 28,09 € gesenkt.

Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 1,01 € auf 36,57 € gesenkt.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1.            Grundgebühr pro Grube und Abfuhr                                         84,49 €               (vorher: 84,49 €)

                (§19 Ziff.2a)

2.            Beseitigungskosten

                a)  aus abflusslosen Gruben                                                           28,09 €               (vorher: 28,42 €)

                (§19 Ziff. 2b, aa)

                b)  aus Kleinkläranlagen                                                                                   36,57 €               (vorher: 37,58 €)

                (§19 Ziff. 2b, ab)

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes

 

Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wurden letztmalig im Jahr 2004 überprüft und im Jahr 2005 festgesetzt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA wurde mit der Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge beauftragt.  Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Im Ergebnis wird der derzeitige Beitragssatz für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,91 € auf 8,93 € angehoben. Der Beitragssatz für die Niederschlagswasserbeseitigung wird um 0,51 € auf 2,04 € angehoben.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Beitragssätze:

 

1.            Schmutzwasserbeseitigung                                                         8,93 €                   (vorher 8,02 €)

                (§ 5 Ziff. 1)

2.            Niederschlagswasserbeseitigung                                              2,04 €                   (vorher 1,53 €)

                (§5 Ziff. 2)

 

Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

2. Änderungssatzung

Bericht über die Gebührenkalkulation

Bericht über die Beitragskalkulation


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 05.12.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen.