Sachverhalt / Begründung:
Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das
Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der
Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutzwasser unverändert bei 1,63 €
bleiben kann. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,04 € auf 0,29
€ pro angeschlossenen/gewichteten m² gesenkt.
Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl-
und Grundwasser wird um 0,04 € auf 0,50 € gesenkt. Der Gebührensatz für die
Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad wird um 0,07
€ auf 0,47 € angehoben werden.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden
Gebührensätze:
1) für
das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§
19 Ziff. 1) 1,63 € (vorher: 1,63 €)
2) für
das Einleiten von Niederschlagswasser
(§
19 Ziff. 3) pro m² jährlich 0,29
€ (vorher: 0,33 €)
3) für
das Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser
(§
19 Ziff. 4) 0,50 € (vorher: 0,54 €)
4) für das Einleiten von Abwasser mit
einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1 m³
Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB
[mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,47 € (vorher: 0,40 €) /1.000 [mg O2/l]
(§19
Ziff. 5)
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der
Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen
Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 €
beizubehalten.
Der Gebührensatz für Abwasser aus
abflusslosen Gruben wird um 0,33 € auf 28,09 € gesenkt.
Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus
Kleinkläranlagen wird um 1,01 € auf 36,57 € gesenkt.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden
Gebührensätze:
1. Grundgebühr
pro Grube und Abfuhr 84,49 € (vorher:
84,49 €)
(§19
Ziff.2a)
2. Beseitigungskosten
a) aus abflusslosen Gruben 28,09 € (vorher:
28,42 €)
(§19
Ziff. 2b, aa)
b) aus Kleinkläranlagen 36,57 € (vorher:
37,58 €)
(§19 Ziff. 2b, ab)
je
m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes
Die Beitragssätze für die Herstellung der
zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wurden letztmalig im Jahr
2004 überprüft und im Jahr 2005 festgesetzt. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA wurde mit der Neukalkulation der
Kanalanschlussbeiträge beauftragt. Das
Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Im Ergebnis wird der derzeitige Beitragssatz
für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,91 € auf 8,93 € angehoben. Der
Beitragssatz für die Niederschlagswasserbeseitigung wird um 0,51 € auf 2,04 €
angehoben.
Im Einzelnen ergeben sich folgende
Beitragssätze:
1. Schmutzwasserbeseitigung
8,93 € (vorher 8,02 €)
(§
5 Ziff. 1)
2. Niederschlagswasserbeseitigung 2,04 € (vorher
1,53 €)
(§5
Ziff. 2)
Es wird empfohlen, die Änderungen der
Beiträge und Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
2.
Änderungssatzung
Bericht über die Gebührenkalkulation
Bericht über die Beitragskalkulation
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für
die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 05.12.2019, wird in der
vorliegenden Form beschlossen.