Betreff
Widmung von Straßenverkehrsflächen im Ortsteil Hesepe
Vorlage
WP 16-21/0888
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Straßen An den Grubenhäusern, Am Kumpf und Am Spinnwirtel befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“, in Kraft getreten am 30.09.2016. Der Bebauungsplan sieht bestimmte Bereiche dieser Verkehrsflächen als verkehrsberuhigten Bereich vor. In den Übersichtsplänen sind diese Bereiche mit einem „V“ gekennzeichnet. Die als Fußwege vorgesehenen Flächen sind mit einem „F“ gekennzeichnet. Benannt wurden die Straßen durch Beschluss des Ortsrates Hesepe am 14.11.2016. Die Benennungen wurden wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 23.11.2016.

 

Die Straße „Alte Weberei“ befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe Mitte“, 3. Änderung, in Kraft getreten am 15.04.2020. Die zu widmende Fläche ist in dem beigefügten Planausschnitt kenntliche gemacht worden. Ihren Namen erhielt die Straße durch Beschluss des Ortsrates Hesepe am 18.06.2020. Die Benennung wurde wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 03.07.2020.

 

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträgerin und Eigentümerin ist gegeben.

 

Die Einstufung der Straßen erfolgt nach § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen, und zwar als Ortsstraßen. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

 


Beschlussvorschlag:

Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Hesepe werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Straße An den Grubenhäusern, bestehend aus den Flurstücken 177/4, 34/5 und 199/2, Flur 6;

Ca. 36 Meter im südöstlichen Bereich des Flurstücks 177/4 werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Am Kumpf, bestehend aus den Flurstücken 177/1 und 166, Flur 6; das Flurstück 166 wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Am Spinnwirtel, bestehend aus den Flurstücken 199/1, 194, 24/4, 26/4, 27/9 und 27/10, Flur 6; das Flurstück 194 im nordwestlichen Bereich der Verkehrsfläche wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Alte Weberei, bestehend aus dem Flurstück 63/38, Flur 2. Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.