Sachverhalt / Begründung:
Die Straßen An den Grubenhäusern, Am Kumpf und Am Spinnwirtel befinden
sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger
Weg“, in Kraft getreten am 30.09.2016. Der Bebauungsplan sieht bestimmte
Bereiche dieser Verkehrsflächen als verkehrsberuhigten Bereich vor. In den
Übersichtsplänen sind diese Bereiche mit einem „V“ gekennzeichnet. Die als
Fußwege vorgesehenen Flächen sind mit einem „F“ gekennzeichnet. Benannt wurden
die Straßen durch Beschluss des Ortsrates Hesepe am 14.11.2016. Die Benennungen
wurden wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am
23.11.2016.
Die Straße „Alte Weberei“ befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe Mitte“, 3. Änderung, in Kraft getreten am
15.04.2020. Die zu widmende Fläche ist in dem beigefügten Planausschnitt
kenntliche gemacht worden. Ihren Namen erhielt die Straße durch Beschluss des
Ortsrates Hesepe am 18.06.2020. Die Benennung wurde wirksam mit ihrer
Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 03.07.2020.
Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als
Baulastträgerin und Eigentümerin ist gegeben.
Die Einstufung der Straßen erfolgt nach § 47 Ziff. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen, und zwar als
Ortsstraßen. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht
ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme
der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend
genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Hesepe werden gemäß § 6 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Die Straße An den
Grubenhäusern, bestehend aus den Flurstücken 177/4, 34/5 und 199/2, Flur 6;
Ca. 36 Meter im
südöstlichen Bereich des Flurstücks 177/4 werden eingeschränkt als Fußweg
gewidmet.
Die Straße Am
Kumpf, bestehend aus den Flurstücken 177/1 und 166, Flur 6; das Flurstück
166 wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Straße Am
Spinnwirtel, bestehend aus den Flurstücken 199/1, 194, 24/4, 26/4, 27/9 und
27/10, Flur 6; das Flurstück 194 im nordwestlichen Bereich der Verkehrsfläche
wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Straße Alte
Weberei, bestehend aus dem Flurstück 63/38, Flur 2. Die anliegenden Pläne
sind Bestandteil des Beschlusses.