Betreff
Neuwahl der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses
Vorlage
WP 16-21/0886
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Die Amtszeit der Fachmitglieder und des vorsitzenden Mitglieds des Umlegungsausschusses der Stadt Bramsche endete 2017. Für die Bearbeitung bevorstehender Bodenordnungsverfahren ist eine Neuwahl durch den Rat der Stadt Bramsche erforderlich.

 

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses hat den im Beschlussvorschlag wiedergegebenen Besetzungsvorschlag eingereicht. Die hier genannten Personen sind nach Anfrage bereit, im Umlegungsausschuss der Stadt Bramsche mitzuwirken.

 

Rechtliche Vorgaben der DVO-BauGB:

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied, drei Fachmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören. Letztere Mitglieder bleiben im Amt, bis der Rat über ihre Nachfolge bestimmt hat.

 

Das vorsitzende Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Von den Fachmitgliedern muss

  1. ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung "Vermessungs- und Liegenschaftswesen" haben,
  2. ein Mitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung "Hochbau" oder "Städtebau" oder einer der Fachrichtungen "Bauingenieurwesen" haben,
  3. ein Mitglied in der Grundstückswertermittlung sachverständig sein.

 

Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung der Gemeinde angehören. Kein Mitglied darf hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung kommunaler Grundstücke bei der Gemeinde oder bei einer Körperschaft, der die Gemeinde angehört, beschäftigt sein.

 

Für alle Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen wie das zu vertretende Mitglied erfüllen müssen.

 

Das vorsitzende Mitglied und die drei Fachmitglieder des Umlegungsausschusses werden vom Rat der Stadt durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.


Beschlussvorschlag:

 

Als vorsitzendes Mitglied bzw. Fachmitglied werden nach § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 in Einzelwahl gewählt:

 

Funktion

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Vorsitzendes Mitglied:

 

 

 

 

Wahlergebnis:

Wencker, Norbert

Ltd. Regierungsdirektor

Rosenhagen, Nele

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Sachverständige für

Grundstückswertermittlung:

 

Wahlergebnis:

Kröner, Katrin

Vermessungsdirektorin

Gehling, Jana

Vermessungsrätin

Mitglied des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes:

 

Wahlergebnis:

Eckert, Doreen

Ltd. Vermessungsdirektorin

Janßen, Thomas

Vermessungsdirektor

Mitglied des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes:

 

Wahlergebnis:

Hauschild, Arndt

Baudirektor

Schreinemacher, Lothar

Stadtbaurat