Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG können
Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn
die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es
auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Diese Regelung findet nach § 73
NKomVG auch auf den Betriebsausschuss als Ausschuss nach besonderen
Rechtsvorschriften Anwendung.
Gem. § 13 Abs. 3
der Geschäftsordnung für den Rat regelt die
Zusammensetzung des Betriebsausschusses die vom Rat erlassene Betriebssatzung.
Gem. § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt
Bramsche setzt sich der Betriebsausschuss u.a. aus acht
Mitgliedern des Rates der Stadt Bramsche zusammen, deren Benennung und deren
Vertreter entsprechend dem Verfahren, dass bei der Besetzung von
Ratsausschüssen angewandt wird. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung
gelten für die Bildung und das Verfahren des Betriebsausschusses die §§ 71 bis
73 NKomVG, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung
für Herrn Klaus Kossak angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt
folgende Änderung der Besetzung im Betriebsausschuss gem. § 73 NKomVG in
Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
- Herr Stephan Bergmann tritt als Mitglied des Betriebsausschusses
an die Stelle des Herrn Klaus Kossak.
- Herr Winfried Müller tritt
als Vertreter im Betriebsausschuss an die Stelle des bisherigen Vertreters
Herrn Stephan Bergmann.