Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0884
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Diese Regelung findet nach § 73 NKomVG auch auf den Betriebsausschuss als Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften Anwendung.

 

Gem. § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat regelt die Zusammensetzung des Betriebsausschusses die vom Rat erlassene Betriebssatzung. Gem. § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche setzt sich der Betriebsausschuss u.a. aus acht Mitgliedern des Rates der Stadt Bramsche zusammen, deren Benennung und deren Vertreter entsprechend dem Verfahren, dass bei der Besetzung von Ratsausschüssen angewandt wird. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung gelten für die Bildung und das Verfahren des Betriebsausschusses die §§ 71 bis 73 NKomVG, soweit nichts anderes bestimmt ist.

 

Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Klaus Kossak angezeigt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung im Betriebsausschuss gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

  1. Herr Stephan Bergmann tritt als Mitglied des Betriebsausschusses an die Stelle des Herrn Klaus Kossak.

 

  1. Herr Winfried Müller tritt als Vertreter im Betriebsausschuss an die Stelle des bisherigen Vertreters Herrn Stephan Bergmann.