Betreff
Einrichtung einer Großtagespflegestelle in Bramsche, Arminiusstraße
Vorlage
WP 16-21/0882
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren

 

Es ist aus den früheren Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Sport allgemein bekannt, dass im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren derzeit und zukünftig ein nicht gedeckter Bedarf besteht.

 

Aktuell sind im Anmeldeportal 42 Kinder dieser Altersgruppe mit Wohnsitz Bramsche noch unversorgt, hiervon 11 Kinder mit einem Aufnahmewunsch zum Frühjahr/Frühsommer 2021.

Über das Familienservicebüro der Stadt wurde mit allen Eltern dieser Kinder Kontakt aufgenommen, ob eine andere als die gewünschte Kindertagesstätte bzw. eine Betreuung über eine Tagespflegeperson (TPP) in Betracht käme. Dies wurde jedoch überwiegend nicht gewünscht.

 

Freie Plätze im „Krippenbereich“ in Kindertagesstätten sind derzeit nicht ersichtlich. In Einzelfällen ergeben sich hier aber immer wieder Möglichkeiten. In der Tagespflege sind derzeit etwa 10 freie Plätze vorhanden. Natürlich entsprechen die Standorte möglicher Betreuungsplätze nicht in jedem Fall den Wünschen der Eltern.

 

Nunmehr ergibt sich in Bramsche an der Arminiusstraße die Möglichkeit, in einem Wohnhaus eine Großtagespflege (GTP) mit 10 Plätzen und eine einzelne Tagespflegestelle für 5 Kinder einzurichten.

Die Eigentümerin des Hauses, die dort nicht mehr wohnt, ist seit etwa einem Jahr als Tagespflegeperson tätig, betreut derzeit dort 5 Kinder und würde das Haus für die Einrichtung einer GTP zur Verfügung stellen. Sie selbst würde dann mit einer bereits bekannten und ab Dezember 2020 tätigen Erzieherin dann die GTP betreiben. Im Obergeschoss des Hauses betreut bereits jetzt eine Tagesmutter derzeit 4 Kinder.

 

Für das Wohnhaus ist die Erteilung einer Nutzungsänderungsgenehmigung zur Kinderbetreuungsstelle beim Landkreis beantragt. Eine Betriebserlaubnis für eine GTP ist in Aussicht gestellt.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen mit GTP-Gruppen in Lappenstuhl, Sögeln und bis Ende 2019 in Ueffeln wird diese Betreuungsform als Alternative zur Krippe von Eltern eher gewünscht als eine Einzelbetreuung bei einer Tagesmutter. So war die neue zweite GTP in Lappenstuhl innerhalb kürzester Zeit nach Bekanntwerden zu August 2020 voll belegt.

Die zusätzlichen Plätze in der GTP Arminiusstraße wären eine sinnvolle Ergänzung des Betreuungsangebotes in Bramsche, zumal sich die strikte Alterseinteilung wie im Krippen- bzw. Kita-Bereich in einer Großtagespflege nicht so zwingend ergibt.

 

Kosten der Großtagespflege im Vergleich zu einer Kinderkrippe

 

Das Haus soll nicht von der Stadt angemietet werden. Erwartet wird von den TPP seitens der Stadt monatlich ein „Betriebskostenzuschuss“ von 800 € für die Bereitstellung des Gebäudes.  Mittel könnten aus dem Sachkonto 36101-4331000 zur Verfügung gestellt werden, aus dem auch die Pflegegelder gezahlt werden. Der Haushaltsansatz hier ist ausreichend. Die sonstigen Betriebs- und Nebenkosten müssten zwischen den TPP ausgeglichen werden.

Der über die satzungsgemäßen Pflegegelder hinaus zu leistende jährliche Zuschuss läge damit bei 9.600 €.

 

 

 

 

Zum Vergleich:

Für die Anmietung der Räume der Großtagespflege in Ueffeln mit 10 Plätzen hatte die Stadt eine monatliche Miete von 800,- € zuzüglich Nebenkosten gezahlt

 

 

Vergleich der Kosten für 15 Plätze in einer GTP zu einer Kinderkrippe mit 5 Std. tägl. Betreuungszeit

 

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Pflegegelder (max. 4,50 € je Kind/Stunde) abzüglich der Kostenbeiträge der Eltern (im Mittel 1,50 €/Std.) fallen hier rd.

  60.000 €  

zuzüglich der o.g. 9.600 €

insges. also rd.    70.000 € jährliche Betriebskosten an

 

damit für einen Tagespflegeplatz jährlich rd. 4.670 €

 

Die Defizitzuschüsse der Stadt Bramsche für einen Krippenplatz mit 5stündiger Betreuungszeit betrugen nach aktuellen Betriebskostenabrechnungen aus 2019 zum Beispiel bei den Krippen in Achmer, Lappenstuhl und AWO Bramsche zwischen rd. 5.600 € - 5.800 €

(zudem sind die AWO Krippen in städt. Gebäuden; Betriebskostendefizite beinhalten keine Energiekosten)

 

Damit lägen die Betriebskosten der Großtagespflege auch unter Berücksichtigung des städtischen Betriebskostenzuschusses im Vergleich unter denen einer Krippengruppe. Im Übrigen würden die Pflegegelder auch bei einer Einzelbetreuung der Kinder in Tagespflege anfallen.

 

Es wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit zur Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bramsche wahrzunehmen und ab November 2020 befristet für zunächst 2 Jahre (bis zur möglichen Fertigstellung weiterer Krippenplätze) die Finanzierung wie dargestellt zuzusagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betrieb einer Großtagespflege in Bramsche, Arminiusstraße, wird von der Stadt Bramsche ab November 2020 – zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren – mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 800,- € gefördert. Im Übrigen regelt sich der Betrieb (insbes. Zahlung von Pflegegeldern und Erhebung von Kostenbeiträgen der Eltern) nach der Kindertagespflegesatzung des Landkreises Osnabrück vom 01.01.2019