Betreff
Kooperation Klärschlammtrocknung
Vorlage
WP 16-21/0881
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Am 11.09.2019 haben der Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche, die Stadt Melle, die Gemeinde Wallenhorst und der Eigenbetrieb der Stadtwerke Georgsmarienhütte ein gemeinsames LOI (Letter of Intent) unterschrieben.

Die Mitglieder der Kooperation beabsichtigen, sich zukünftig gemeinsam mit dem Thema der Klärschlammtrocknung und –entsorgung zu befassen. Hierbei geht es vor allen Dingen um die Klärschlammmengenreduzierung als auch um die gesetzlich geforderte Phosphorrück-gewinnung aus dem anfallenden Klärschlamm. Hier muss das Konzept zur Rückgewinnung bis Ende 2023 vorliegen und bis 2032 umgesetzt sein.

Das gemeinsame Ziel der Kooperationsmitglieder ist vor allem die Entsorgungssicherheit des anfallenden Klärschlamms zu moderaten und zukunftssicheren Preisen zu gewährleisten. Hierfür ist als erstes eine Reduzierung des Klärschlammvolumens erforderlich. Dies geht nur über eine weitere Trocknung, also dem Entzug von Wasser.

Mit Unterschrift der Absichtserklärung wurden Arbeitskreise (technisch und kaufmännisch) gegründet. Zielentscheidungen werden in einem separaten Lenkungskreis getroffen.

In den Arbeitskreisen wurden sämtliche technischen, kaufmännischen und vergaberechtlichen Fragen geprüft.

Die Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Parameter hat ergeben, dass alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb unterhalb der zurzeit marktüblichen Preise gegeben sind. In der Entwurfsplanung wurde ebenfalls ein Szenario betrachtet bei dem das Stahlwerk der Georgsmarienhütte keine Abwärme liefern kann. Auch nach dieser Betrachtung ist ein wirtschaftlicher und technischer Betrieb der Anlage gegeben. Nach der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zur Trocknung und Weiterbehandlung von kommunalen Klärschlämmen würde die Gesellschaft einen Förderantrag für diese Maßnahme stellen. Bei einem positiven Bescheid wird sich dieses zusätzlich kostenreduzierend auswirken.

In dem kaufmännischen Arbeitskreis wurde mit Hilfe von externen Beratern die kaufmännischen und vergaberechtlichen Fragen in Bezug auf die zu wählende Betriebsform geprüft. Anhand einer Bewertungsmatrix, wurde die Gesellschaftsform „GmbH“ als die für am besten geeignetste angesehen. Aus ertragsteuerlicher Sicht spielt die Rechtsform keine Rolle.  

 

Die Ergebnisse wurden in einer Infoveranstaltung am 25.08.20 im Forum Melle, den Fachgremien der einzelnen Kooperationspartner vorgestellt.

 

Die Präsentation der Infoveranstaltung vom 25.08.20 ist als Anlage beigefügt. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zur Trocknung und Weiterbehandlung von kommunalen Klärschlämmen im Verbund mit den Kommunen Georgsmarienhütte, Melle und Wallenhorst. Der Beschluss gilt, wenn mindestens ¾ der veranschlagten Klärschlammmenge von 14.000 t durch die Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Der Rat der Stadt Bramsche gibt seine Zustimmung zur Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages der gemeinsamen Klärschlammtrocknungsgesellschaft.

 

3. Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, bei Entstehen der Gesellschaft und der Befürwortung zum Gesellschaftsvertrag durch den Rat, die Zustimmung zum Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage durch die Gesellschaft.