Sachverhalt / Begründung:
Zusammensetzung,
Vorsitz und Amtsdauer des Aufsichtsrates ergibt sich aus § 9 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bramsche GmbH. Scheidet ein zum Rat der
Stadt Bramsche gehörendes Mitglied des Aufsichtsrates während der Wahlperiode
aus, so benennt die jeweilige Fraktion des Rates gem. § 9 Abs. 5 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bramsche GmbH einen Nachfolger. Das Amt
der vom Rat entsandten Mitglieder endet mit Ausscheiden aus dem Rat.
Die SPD Fraktion
hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für
Herrn Alexander Dohe und Herrn Klaus Kossak angezeigt.
Nach § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt
folgende Änderungen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche gem. § 71 Abs. 5
und 6 NKomVG fest:
- Herr Winfried Müller tritt als Vertreter des Ratsmitgliedes Frau Annette Marewitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche an die Stelle des bisherigen Vertreters Herrn Alexander Dohe.
- An die Stelle von Herrn Klaus Kossak tritt als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche Herr Stephan Bergmann.
- Frau Ute Johanns wird Vertreterin des Ratsmitgliedes Herrn Stephan Bergmann im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche.