Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0876
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Zusammensetzung, Vorsitz und Amtsdauer des Aufsichtsrates ergibt sich aus § 9 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bramsche GmbH. Scheidet ein zum Rat der Stadt Bramsche gehörendes Mitglied des Aufsichtsrates während der Wahlperiode aus, so benennt die jeweilige Fraktion des Rates gem. § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bramsche GmbH einen Nachfolger. Das Amt der vom Rat entsandten Mitglieder endet mit Ausscheiden aus dem Rat.

 

Die SPD Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Alexander Dohe und Herrn Klaus Kossak angezeigt.

 

Nach § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt folgende Änderungen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche gem. § 71 Abs. 5 und 6 NKomVG fest:

 

  1. Herr Winfried Müller tritt als Vertreter des Ratsmitgliedes Frau Annette Marewitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche an die Stelle des bisherigen Vertreters Herrn Alexander Dohe.

 

  1. An die Stelle von Herrn Klaus Kossak tritt als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche Herr Stephan Bergmann.

 

  1. Frau Ute Johanns wird Vertreterin des Ratsmitgliedes Herrn Stephan Bergmann im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche.