Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0875
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Die SPD Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Alexander Dohe angezeigt.

 

Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.