Sachverhalt / Begründung:
Im Haushaltsjahr 2019 sind im Ergebnishaushalt 123.308,96 €
und im investiven Finanzhaushalt
insgesamt 3.500,00 € an über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.
Die einzelnen
Maßnahmen können der angehängten Übersicht entnommen werden.
Die über- und
außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der
Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.
Den
in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen
nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.
Die Deckung der
über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den
Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen
bzw. –auszahlungen.
Nachrichtlich:
Nach § 19 Abs. 1
u. 3 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines
Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die
Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind
Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets
(Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.
Diese
Übertragungen innerhalb eines Budgets mit entsprechender Deckung innerhalb
eines Teilhaushaltes, haben im Rechnungsjahr 2019 im Ergebnishaushalt bei 38
Anträgen insgesamt
231.551 € (0,453 % der Aufwendungen des
Ergebnishaushaltes) betragen, wovon 11.260 € auf das Budget 1 (Zentrale
Verwaltung), 48.949 € auf das Budget
2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 131.841
€ auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), und 38.500
€ auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt)
entfallen.
Die
Budgetübertragungen im investiven Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung
innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2019 bei 12
Anträgen insgesamt 597.119 € (6,149 %
der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes) betragen, wovon 10.000
€ auf das Budget 1, 501.446 €
auf das Budget 3 und 85.673 € auf das Budget 4 entfallen.