Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen im Jahr 2019
Vorlage
WP 16-21/0865
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Haushaltsjahr 2019 sind im Ergebnishaushalt 123.308,96 € und im investiven Finanzhaushalt insgesamt 3.500,00 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

 

Die einzelnen Maßnahmen können der angehängten Übersicht entnommen werden.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nachrichtlich:

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Diese Übertragungen innerhalb eines Budgets mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes, haben im Rechnungsjahr 2019 im Ergebnishaushalt bei 38 Anträgen insgesamt 231.551 € (0,453 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes) betragen, wovon 11.260 € auf das Budget 1 (Zentrale Verwaltung), 48.949 auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 131.841 auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), und 38.500 auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt) entfallen.

 

Die Budgetübertragungen im investiven Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2019 bei 12 Anträgen insgesamt 597.119 € (6,149 % der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes) betragen, wovon 10.000 auf das Budget 1, 501.446 € auf das Budget 3 und 85.673 € auf das Budget 4 entfallen.