Die
Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für 2019 ist nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.
Der
Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer
Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine
Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine
Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als
Anlage beizufügen.
Die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2019 wurde
am 31.03.2020 vom Bürgermeister festgestellt.
Der
Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2019 und die Entlastung des
Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2019 erfolgt innerhalb
der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2020).
Im
Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des
Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung
den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.
Eine ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten
Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2019 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung 2019
Ordentliche
Erträge |
52.275.452,68 |
Ordentliche
Aufwendungen |
51.072.700,75 |
Ordentliches Ergebnis |
1.202.751,93 |
Außerordentliche
Erträge |
1.168.894,66 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
283.588,12 |
Außerordentliches Ergebnis |
885.306,54 |
- Finanzrechnung 2019
Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
51.011.728,88 |
Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
45.464.958,00 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
5.546.770,88 |
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit |
4.790.947,93 |
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit |
9.709.678,89 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-4.918.730,96 |
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
2.008.337,03 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-2.008.337,03 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
628.039,92 |
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit |
-2.008.337,03 |
Finanzierungsmittelbestand |
-1380.297,11 |
Anfangsbestand
an Zahlungsmitteln |
9.494.287,71 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
8.143.990,59 |
- Bilanz
Bilanz zum 31.12.2019
1. |
Imm. Vermögen |
11.395.691,43 |
1. |
Nettoposition |
125.041.655,06 |
2. |
Sachvermögen |
147.459.069,84 |
2. |
Schulden |
35.968.852,88 |
3. |
Finanzvermögen |
11.932.253,92 |
3. |
Rückstellungen |
17.604.489,14 |
4. |
Liquide Mittel |
8.143.990,59 |
4. |
Passive Rechnungsabr. |
462.677,35 |
5. |
Aktive Rechnungsabr. |
146.668,65 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
179.077.674,43 |
|
Bilanzsumme |
179.077.674,43 |
- Stand der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus Überschüssen Ordentliches
Ergebnis |
13.390.860,40 |
Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches
Ergebnis |
7.438.558,10 |
Rücklage
insgesamt |
20.829.418,50 |
Diese Rücklage wird durch das Jahresergebnis
um insgesamt 2.088.058,47 € aufgestockt.
Jahresüberschuss – ordentliches Ergebnis |
1.202.751,93 |
Jahresfehlbetrag – außerordentliches
Ergebnis |
885.306,54 |
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche
hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 6.4
des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 den folgenden
Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird bestätigt, dass
- der Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die einzelnen Buchungsvorgänge und
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
- das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der
Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach
pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität
und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129
NKomVG über den Jahresabschluss 2019 und erteilt dem Bürgermeister für den
Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von 1.202.751,93 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 885.306,54 € ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.