Sachverhalt / Begründung:
Herr Alexander Dohe teilte mit Schreiben vom 12.08.2020 mit, dass er sein Mandat im Rat der Stadt Bramsche niederlegt.
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat
der Rat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu
Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen
Ratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit
diesem Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des Ratsmitglieds Herr Alexander Dohe rückt Herr Winfried
Müller, Am Quebbebach 30, 49565 Bramsche, als Ersatzperson für den Rat der
Stadt Bramsche nach.
Da es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit des Rates handelt, bedarf es keiner Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsmitglieds Herrn Alexander Dohe durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.