Sachverhalt / Begründung:
Die zu widmenden Flächen werden in der Anlage schwarz umrandet und gelb
markiert dargestellt.
Sie befinden sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 153
„Steingräberweg“, in Kraft getreten am 15.01.2015. Den Namen An der Hasenheide erhielt die Straße
durch Beschluss des Ortsrates Ueffeln am 26.05.2014. Die Benennung wurde
wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 30.09.2014.
Die Straße ist bautechnisch hergestellt, sie wird derzeit endausgebaut,
und die erschlossenen Grundstücke sind größtenteils bebaut.
Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als
Baulastträger und Eigentümer ist gegeben.
Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Ziff. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraße, und zwar als
Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht
ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme
der Ortsdurchfahrten von Bundes- Landes- und Kreisstraßen.
Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung in den Bramscher
Nachrichten wirksam.
Beschlussvorschlag:
Die Straße An der Hasenheide,
bestehend aus den Flurstücken 44/32 und 44/17 der Flur 3, Gemarkung Ueffeln,
wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen
Verkehr gewidmet. Das Flurstück 44/32 wird uneingeschränkt gewidmet. Das
Flurstück 44/17 wird eingeschränkt als Fuß- und Radweg gewidmet. Der anliegende
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.